Pendlerpauschale und Erstattungspflicht nun endich bestätigt

vom 09.12.2008, 23:49 Uhr

Berufs-Pendler dürfen sich freuen. Die Kiliometerpauschale zum Arbeitsort gibt es eit heute rückwirkend zum Abschlussjahr 2007 zurück und nachgezahlt. Die Karlsruher Richter somit das Arbeitnehmer schon den ersten gafahrenen Kilometer zum Arbeitsort mit 30 Cent pro Kilometer beim Finanzamt geltend machen können.

Die alte Pauschalenregelung gilt somit für 2007, 2008 und 2009 fort. Was jedoch danach aus dem Hut gezaubert wird bleibt fraglich und ist noch völlig offen offen. Ein neuerlicher Frontalangriff zur abermaligen Abschaffung oder anderweitiger Kürzungen mit dem Ziel der Kompensierung, durchaus denkbar.

» ten points » M » Beiträge: 741 » Talkpoints: 11,49 » Moderator



Hallo,
dazu habe ich eine Frage. Unsere Lohnsteuersachen macht immer eine Dame vom Lohnsteuerhilfering. Sie schrieb uns beim letzten Mal, das noch eine weitere eventuelle Zahlung in der Schwebe sei.Man müsse die Gesetzesentwicklung abwarten.

Müssen wir sie nun erneut anschreiben oder reicht sie den Antrag von alleine beim Finanzamt ein? Oder ist es grundsätzlich so, das ein erneuter Antrag gestellt werden muss? Sie hatte bei dem letzten Lohnsteuerjahresausgleich schon alles vorbereitet. Nachdem was sie berechnet hatte, bekommen wir noch einige Hundert Euro für die Kilometer. Das wäre ja eine schöne Sache. Leider kann ich sie momentan nicht erreichen.

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» Softeis » Beiträge: 2587 » Talkpoints: 5,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Hallo!

Soviel wie ich weiß, braucht man nichts zu machen und das wird alles automatisch gehen. Das haben sie zumindest heute im Radio gesagt.

Ich habe aber auch noch Fragen zu diesem Kilometergeld. Wird nur eine Strecke berechnet? Oder Hin und Rückweg zur Arbeit? Wenn nur eine Strecke berechnet wird, müssten wir für 2007 trotzdem auch einiges wiederbekommen. mein Mann meint aber jetzt, dass irgendwas auch auf die "Pauschale" angerechnet wird, was immer damit gemeint ist.

Ich verstehe die Berechnung nicht. Wenn ich das jetzt so rechne, dass A jetzt zum Beispiel eine Strecke zur Arbeit 10 km fährt. Dann sind das nach meinen Berechnungen 3 Euro pro Tag. Sagen wir mal, dass es ca 200 Arbeitstage im Jahr sind, dann sollten das ja 600 Euro sein, die man dann zurückbekommt. Wird da noch irgendwas abgerechnet, oder kann A dann mit 600 Euro ungefähr rechnen?

Im Radio haben sie gesagt, dass es automatisch geht, es aber noch was dauert, weil die Rechner im Finanzamt noch eine neue Software brauchen und das kann noch einige Monate dauern.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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