Abo kündingen - wie funktioniert das korrekt?

vom 14.11.2008, 23:07 Uhr

Von so einem windigen Vertreter hat sich S ein Abo andrehen lassen, das will S eigentlich gar nicht - aber nun scheint S da nicht wieder raus zu kommen. S hat dort gleich angerufen aber die behaupten dass sie nichts von wüssten, aber es kam gleich die Rechnung hinterher. Die will S aber nicht zahlen sondern das ganze wieder stornieren.

Wie macht man das korrekt denn S hat sich da echt überrumpeln lassen und es kann doch nicht sein dass S dafür noch zahlen soll!

» HuxAlina » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,00 »



Kurz: Solange S noch widersprechen kann sollte er das auch tun - Widerruf am besten schriftlich formulieren, abschicken, fertig.

Fraglich ist, ob das noch möglich ist - normalerweise beträgt laut § 312 BGB und daraus § 355 das Widerrufsrecht mindestens 2 Wochen - genaueres müsste im Vertrag stehen. Erfolgte keine ordnungsgemäße Belehrung bzw. ein ausdrücklicher Hinweis auf dieses setzt die Wiuderrufsfrist ab dem Zeitpunkt ein, wo diese erfolgte. Heißt an einem Beispiel: Hat S den Vertrag am 31.01.20xx unterschrieben, wurde aber erst am 31.02.20xx über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt so beginnt die Frist ab dem 31.02.20xx.

Weiterhin: Wurde der Vertrag vor Ort geschlossen oder erst übersandt? Denn auch hier kann eine Fristverschiebung vorliegen, je nachdem.

Ein paar weitere Details wären also schon nötig - ansonsten sollte S auf jeden Fall widerrufen wenn noch möglich, wenn nicht müsste man klären, ob hier vielleicht eine falsche Widerrufsbelehrung erfolgte und man so auch nach der Frist noch widerrufen könnte.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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