Schwanger - bis zu welcher Woche muss ich arbeiten?

vom 11.11.2008, 18:43 Uhr

Ich bin schwanger - in der vierten Woche. Ich freue mich sehr auf mein Baby und auch mein Mann und meine Verwandten sind ganz aus dem Häuschen. Nun hat meine Schwiegermutter gesagt, ich solle mich schon einmal darauf einstellen, dass ich bald zuhause bin, und nicht mehr arbeiten kann.

Stimmt das denn? Ich liebe meinen Job im Reisebüro und will die Pause so kurz wie möglich gestalten, habe auch schon eine Krippe angesehen, in welche man die Babys mit acht Wochen schon bringen darf. Mein Mann und ich sind uns einig, ich gehe weiter arbeiten. Ab wann muss ich zuhause bleiben?

» Fate » Beiträge: 2 » Talkpoints: 1,46 »



Hallo,

Du hast 6 Wochen vor dem Entbindungstermin Mutterschutz. Auf diese kannst Du freiwillig verzichten. Die 8 Wochen Mutterschutz nach dem Entbindungstermin mußt Du aber nehmen. Da kommst Du nicht drumherum. Ich denke auch mal, dass ein Beschäftigungsverbot bei einem Job im Reisebüro ausfällt. Du wirst ja kaum immer schwere Sachen heben oder mit z.B. gefährlichen Chemikalien arbeiten.

Auf jeden Fall wünsche ich Dir eine schöne Schwangerschaft.

LG Sibs

» sibs » Beiträge: 711 » Talkpoints: 3,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Aber kann es nicht auch sein, dass man ab einer gewissen Woche der Schwangerschaft vom Chef nur noch ganz wenige Büroaufgaben bekommt? Ich weiß, dass mein Vater mir so etwas mal erzählte. Denn wenn dann in der Schwangerschaft etwas schief geht und du den Arbeitgeber verklagst, weil es seine Sculd wäre (zu schwere/belastende Arbeit oder so), hat er im Zweifel ein Problem. Oder lieg ich da falsch? Gilt das evtl. nur für Arztberufe (wegen Röntgen)?

» meikel24 » Beiträge: 13 » Talkpoints: 1,49 »



Birgt dein Beruf Gefährdungen für das Leben der Mutter und des Kindes, muss der Arbeitgeber dir einen anderen Arbeitsplatz anbieten. Kann er das nicht, kannst du vom Arzt aus ein sogenanntes Beschäftigungsverbot bekommen, d.h. du bleibst zuhause, bei vollem Gehalt. Dem Arbeitgeber entsteht dadurch eigentlich kein Schaden, denn der bekommt das durch irgendein Umlageverfahren wieder zurück.

Dies ist aber nur, wenn eine medizinische Indikation vorliegt, d.h. du Frühwehen hast oder ähnliches. Bei mir war das der Fall, ich hatte schon sehr früh eine Schwangerschaftsgestose entwickelt und musste ab der 19. SSW zuhause bleiben. Mein Sohn kam knapp 16 Wochen zu früh. Bis dahin bin ich aber ganz normal weiter arbeiten gegangen, blieb mir ja nix anderes übrig.

Im Normalfall beginnt 6 Wochen vor der Geburt der Mutterschutz ( + 8 Wochen nach Geburt). In den 6 Wochen davor kannst du allerdings noch arbeiten gehen, wenn du dich gut fühlst und möchtest. Du kannst die Arbeit dann jederzeit niederlegen. In den 8 Wochen nach der Geburt herrscht striktes Beschäftigungsverbot für alle frischgebackenen Mütter.

» collinsmama » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,85 »



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