Auskunftssperre erwirken

vom 08.10.2008, 23:15 Uhr

Ich bin von meinem Mann, mit dem ich 13 Jahre lang verheiratet war, nun endlich geschieden. Aber nach der Scheidung hat er begonnen, mich zu terrorisieren und belästigte mich, wo es nur ging. Er hat es so weit gebracht, dass ich mich sogar versetzen habe lassen und umgezogen bin, damit er mich nicht findet.

Ich habe mich auch aus dem Telefonbuch streichen lassen, aber er hat mich dennoch gefunden, und terrorisiert mich munter weiter. Auch Drohungen sind gefallen, Beleidigungen und Verleumdungen. Ich werde also wieder umziehen müssen, möchte aber auf jeden Fall, dass er mich diesmal nicht mehr findet, aber dazu brauche ich eine Auskunftssperre.

Wie erwirke ich so eine? An wen muss ich mich da wenden? Die Polizei selber? Oder vielleicht an ein Gericht?

» Cherry7 » Beiträge: 2 » Talkpoints: 1,25 »



Hallo,

wenn es schon so weit ist, dass er dich trotz Umzug und Stellenwechsel erneut gefunden hat und dich weiter terrorisiert, dann wird dir sehr wahrscheinlich auch eine Auskunftssperre nicht viel bringen. Wo möchtest du die denn bewirken, etwa beim Einwohnermeldeamt? Na gut, selbst wenn die deine neue Adresse dann nicht herausgeben, kann er dich ja noch immer finden, indem er beispielsweise auf auskunftsfreudige Bekannte oder Arbeitskollegen stößt, die deine neuen Daten vielleicht ohne weitere Hintergedanken weitergeben. Über jeden, der deine Telefonnummer oder deine Adresse bzw. deinen Arbeitsplatz kennt, kannst du ja schlecht eine Auskunftssperre verhängen.

Wenn es wirklich so schlimm ist, wäre es sicherlich am besten, einfach mal den Weg zum Amtsgericht zu gehen und dort eine einstweilige Verfügung zu beantragen, so dass ihm per Gericht untersagt wird, sich dir zu nähern, geschweige denn, per Mail oder Telefon Kontakt mit dir aufzunehmen. Sollte er sich nicht daran halten, kannst du zumindest die Polizei einschalten, so dass du damit eher abgesichert bist, als wenn du dauernd umziehst und ständig in der Sorge leben musst, erneut von ihm gefunden zu werden.

Viel Glück

» Fantasia2009 » Beiträge: 405 » Talkpoints: -0,53 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Fantasia2009 hat recht. Die einzige Möglichkeit, die Dir zu bleiben scheint, falls Dein Exmann wirklich so anhänglich ist, ist der Weg zum Gericht. Denn sonst hast Du keinen rechtlichen Handlungsspielraum gegen ihn und Du wirst ja wohl kaum den Rest Deines Lebens mit umziehen verbringen möchten oder?

so long

» JohnDoe » Beiträge: 72 » Talkpoints: 0,16 »



Hallo!

Eine Auskunftssperre nutzt gar nichts, wenn du deine Identität nicht änderst und dazu ist viel zu wenig passiert und würde nie durchkommen.

Du kannst vor Gericht eine einstweilige Verfügung durchboxen, indem deinem Mann untersagt wird sich 200 meter zu nähern und auch keine modernen Kommunikationsgeräte zur Kontaktierung benutzten darf. Das heisst, weder telefonieren, noch faxen, noch e-mail schreiben, noch SMS schreiben.

Ausserdem kannst du ihn auch wegen Stalking anzeigen, denn das was du beschreibst grenzt ja schon an Stalking und wird bestimmt auch ernst genommen. Denn Drohungen und dauerndes Kontaktieren ist ja nicht normal.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo!

Einen weiteren Umzug würde ich mir gut überlegen. Ich denke nämlich, dass er dich dann auch wieder findet! Das hat er ja bis jetzt auch immer geschafft.

Mein Tipp wäre, dass du zur Polizei gehst. Die können dir Tipps geben und vielleicht auch eine Beratungsstelle empfehlen. Die können dir dort auch sagen, ob bzw. wegen was du ihn anzeigen kannst. Ich denke, dass du ihn wegen Stalking und Beleidigung anzeigen könntest. Ich glaube auch, dass Verleumdungen strafbar sind, aber bin mir da nicht sicher.

Aber vielleicht habe ich ein paar praktische Tipps. Du hast bestimmt ein Telefon und ein Handy, oder? Ruft er dich auf beiden Nummern an? Wenn du einen Anrufbeantworter hast, dann mach den doch immer an, denn wenn jemand etwas wichtiges hat, spricht er es drauf, und mit deinem Ex musst du dann nicht reden. Oder du gehst einfach nur ans Telefon, wenn du die Nr. kennst. Also bei Anruf unterdrückt oder anonym nicht drangehen!

Briefe solltest du am Besten ungeöffnet wegerfen, oder noch besser: Annahme verweigern. Entweder du bringst sie dazu zur Post und sagst das, oder du schreibst drauf "Annahme verweigert, zurück an Absender", dann bekommt er seine Briefe allesamt zurück.

Liebe Grüße!

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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