Voraussetzungen um Arzt vorzeitig zu wechseln

vom 08.10.2008, 23:09 Uhr

Ich bin mit meiner Familie kürzlich in eine neue Stadt gezogen und natürlich braucht man in einer neuen Umgebung auch einen Arzt. Da ich hier wenige Bekannte habe, musste ich mich auf mein Gefühl verlassen und habe irgendeinen Arzt gewählt. Dieser Herr ist aber absolut herablassend und arrogant, so dass ich mich wirklich nicht wohl fühle und gerne den Arzt wechseln würde. Aber es ist nun mal so, dass man pro Quartal nur einmal den Arzt wechseln darf, das betrifft aber nur die praktischen, allgemeinen Ärzte, und um so einen handelt es sich.

Es muss aber doch eine Lösung geben, denn man kennt den Arzt vorher schließlich nicht und kann erst im Nachhinein beurteilen, ob man mit ihm zufrieden ist, oder nicht. Ist es also unter irgendwelchen Voraussetzungen möglich, den Arzt bei der Krankenkasse früher zu wechseln, als erst in drei Monaten?

» ClearSky » Beiträge: 4 » Talkpoints: 0,00 »



Das weiß ich nicht, aber ich würde bei der Krankenkasse einfach einmal nachfragen - ich könnte mir gut vorstellen, dass die Sachbearbeiter dort auch einen bestimmten Ermessensspielraum haben, und das Argument, das du hervorbringst, kann man ja gut verstehen.

Ich an deiner Stelle würde als Erstes morgen bei deiner Krankenkasse anrufen und mich erkundigen, ob aufgrund deines Umzugs eine Ausnahme gemacht werden kann und kann mir nicht vorstellen, dass das problematisch sein sollte.

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» netti78 » Beiträge: 3238 » Talkpoints: 18,35 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Irgendwie kann ich mir schlecht vorstellen, dass du wirklich nur alle drei Monate den praktischen Arzt wechseln darfst, immerhin herrscht doch in Deutschland die freie Arztwahl und im Falle einer persönlichen Abneigung kann dich doch niemand zwingen, dich einem Menschen anzuvertrauen, den du nicht ausstehen kannst oder bei dem du dich inkompetent beraten fühlst. Den Arzt müsstest du ja auch wechseln, wenn dein eigentlicher Hausarzt im Urlaub ist, dann darfst du doch auch eine Vertretung aufsuchen. Vor allen Dingen muss dir doch auch das Recht zustehen, im Unsicherheitsfall eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen.

Ich glaube, bei den Hausarztmodellen ist es so, dass man sich bei einem Arzt praktisch einschreibt. Aber: Du hättest dich ja nicht vor dem ersten Besuch oder zu kurzfristig dort einschreiben müssen. Aber selbst bei dem Hausarztmodell kannst du im Falle von mangelndem Vertrauen zum Arzt eben diesen wechseln.

» Fantasia2009 » Beiträge: 405 » Talkpoints: -0,53 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Das neue Quartal hat doch gerade erst begonnen, wart Ihr denn in dieser Zeit schon mal beim Arzt und war es der erste Besuch? Wenn nicht, dann hat sich das Problem ohnehin erledigt. Ansonsten sehen die Krankenkassen zwar häufigere Wechsel nicht wirklich gern, wenn man allerdings Gründe nennen kann, warum man unbedingt im Quartal noch einmal wechseln möchte, geht das meist auch ohne größere Probleme.

Warst Du schon häufiger beim bisherigen Arzt ist es sinnvoll, die Kartei mit zum neuen Arzt zu nehmen und bei schon gezahlter Praxisgebühr die Quittung nicht vergessen. Solltest Du schon am Hausarztmodell teilnehmen solltest Du das am Tresen der neuen Praxis sagen, dann wird ein neuer Hausarztvertrag ausgefertigt - wegen Wechsel des Hausarztes. Hier solltest Du Dein Hausarztkärtchen vorweisen können.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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