Resturlaub Vorjahr

vom 06.10.2008, 00:07 Uhr

Ich habe mal eine Frage was den Resturlaub vom Vorjahr angeht.

A hat dieses Jahr bisher nur 10 Urlaubstage gehabt, da in As Betrieb viel zu tun ist. Wie es aussieht, wird A seine 24 Tage Gesamturlaub nicht bis zum Jahresende aufbrauchen. Es wäre sogar gut möglich, dass A erst wieder im Mai Urlaub bekommen werde, aber der Resturlaub verfällt im März des Folgejahres. A hat jedoch die mündliche Zusicherung meines Chefs, dass A die Urlaubstage behalten kann.

Ist das gesetzlich so machbar und ob man sich mit einer mündlichen Zusage zufrieden geben sollte. Was denkt ihr?

» MasterBlaster » Beiträge: 6 » Talkpoints: 4,17 »



Gesetzlich ist es so, dass Resturlaub aus dem Vorjahr bis zum 31.03. des nachfolgenden Jahres genommen werden muss. Davon kann nur abgewichen werden, wenn dringende betriebliche Gründe verhindert haben, dass A seinen Jahresurlaub nicht im entsprechenden Jahr voll nehmen konnte.

Abweichende Regelungen können sich aber auch in dem für A geltenden Tarifvertrag finden. Ausnahmen gibt es auch, wenn A weniger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt war, dann darf der Resturlaub auf das gesamte Folgejahr verteilt werden.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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