Staatsbürgerschaft Übersee

vom 01.10.2008, 23:10 Uhr

Also ich habe da eine recht eigenartige Frage. Und zwar handelt es sich um Geburtsorte. Nehmen wir an, eine Hochschwangere Frau nimmt an einer Kreuzfahr teil. Und nun kommt das Kind auf diesem Schiffe unterwegs. Es ist übrigens auf hoher See.

Wenn man das Kind nun anmeldet, welche Nationalität wird angegeben? Wahrscheinlich die, der Eltern? Aber, der Geburtsort ist interessanter. Man kann wohl kaum den Pazifik oder ein Kreuzfahrtschiff als Geburtsort eintragen. Wie ist das, rechtlich? Wir müssen aber annehmen, das Ganze passiert so schnell, das kein Hubschrauber zur Stelle ist. Und wie verhält sich das Ganze, wenn es auf dem Meer, aber noch nicht im internationalem Gewässer passiert?

» Logonto » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,00 »



Hallo!

In der Geburtsurkunde werden dann die Längen und Breitengrade eingetragen, wo das Kind das Licht der Welt erblickt hat.

Auch die Staatsbürgerschaft richtet sich danach. Das Kind hat die Stattsbürgerschaft der eltern. Wenn es aber in Amerika geboren wird auch automatisch die Staatsbürgerchaft der USA. (So geschen bei einer Freundin einer Freundin. Sie hat ein Kind, dass Deutsch-amerikanisch ist, obwohl beide Eltern deutsch sind und das Kind in Amerika auf die Welt kam)

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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