Rauschgift beim Arbeitskollegen erwischt was soll ich tun ?

vom 19.09.2008, 16:05 Uhr

Ich finde das ist ganz alleine seine Sache.

Ich bin bestimmt kein Befürworter von Drogen und finde auch Cannabis alles andere als harmlos, aber wenn ein erwachsener und voll zurechnungsfähiger Kollege das Zeug raucht, nicht damit handelt, anderen nichts anbietet und nicht so dicht ist, dass er eine Gefahr darstellt ist das nun wirklich sein Problem. Wenn jemand in der Mittagspause ein oder zwei Bier trinkt würde ich ja auch nichts dazu sagen.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Cloudy24 hat geschrieben:Wenn jemand in der Mittagspause ein oder zwei Bier trinkt würde ich ja auch nichts dazu sagen.

Dann möchte ich nicht wissen, wo du arbeitest! Sorry, aber Drogen und Alkohol haben auf der Arbeit nichts zu suchen! Wenn er wegen Einfluss von Drogen einen Fehler macht, der schwere Folgen für Ihn und seine Kollegen hat ist das nicht in Ordnung. Ein Bedienfehler und schon können mehrere Kollegen schwer verletzt werden, nur weil einer wie du dich einen feuchten Kehricht darum kümmerst, sorry aber ich trage nicht nur Verantwortung für mich auf der Arbeit, sondern auch für meine Kollegen!

» ZappHamZ » Beiträge: 1889 » Talkpoints: -16,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@Cloudy24: So kann man das bei weitem nicht sehen! Natürlich ist es seine Sache und von mir aus kann jeder jede Droge nehmen für sich im privaten, wo er eben niemanden gefährdet und für sich selbst verantwortlich ist. Sobald man sich aber außerhalb seiner 4 Wände bewegt und u. U. noch ordentlich "gut drauf" ist hat das nichts mehr mit Privatsache zu tun, sondern man trägt es in die Öffentlichkeit und andere sind direkt und indirekt mit in der Verantwortung!

Und Drogen am Arbeitsplatz sind ein Tabu nicht umsonst gilt dies als Grund für eine fristlose Kündigung, auch wenn es vielleicht im deutschen Handwerk lockerer gehandhabt wurde. Nur haben die meisten Unternehmer schon erkannt, dass Arbeitnehmer unter Drogen deutlich mehr Fehler machen und vermindert leistungsfähig sind. In diesem Moment schadet er also schon jemand mindestens den Arbeitgeber (finanziell) da ein nüchterner Mitarbeiter wesentlich mehr Leistung erbringt was für ihn mehr Geld bedeutet!

Klar dass Mitarbeiter dass manchmal anders sehen, aber wie gesagt: Die meisten Arbeitgeber greifen hier immer stärker durch und eben auch zu Recht (da sie natürlich vorrangig an sich und ihr Unternehmen denken)! Nicht umsonst wird sogar das Rauchen untersagt bzw. die Raucherpause oft von der Arbeitszeit abgezogen, manche Chefs untersagen selbst Kaffeetrinken (da auch hier Arbeitszeit verloren geht und das von der eigentlichen Arbeit ablenkt), wenn auch das immernoch selten ist.

Dass angeheiterte Arbeitnehmer in bestimmten Berufen zudem einen gewichtigen Risikofaktor darstellen kommt noch verstärkend hinzu. Bei aller Toleranz: wenn ein Elektriker oder Kranfahrer zugekifft oder betrunken bei mir rumwerkeln würde wär es das gewesen, das kann er ja gerne nach Feierabend machen, denn ich sehe auch keinen echten Bedarf sich bei der Arbeit zuzudröhnen und diese dann nachlässig zu verrichten. 8 bis 10 Stunden wird es wohl jeder mal ohne Drogen aushalten, egal welche.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Meiner Meinung nach bist du entweder sehr sozial und sagst ihm, wenn er das nochmal in der Arbeit macht wirst du es sagen und wenn er es macht sagst du es auch, er hatte ja die zweite Chance. Oder aber du sagst es gleich deinem Chef.

Warum gleich so hart&direkt? Ganz einfach: Im Kollektivvertrag steht, dass du verpflichtet bist alles zu melden was dem Betrieb schaden könnte und das ist hier definitiv der Fall besonders wenn man mit Kunden zu tun hat. Abgesehen ist es auch starfbar und bist auch gesetzlich verpflichtet soetwas zur Anzeige zu bringen. Du magst niemanden kündigen sehen? Tja du kannst aber auch die Fristlose bekommen wenn er erwischt wird und sagt "Naja die andere Kollegin hat aber auch dicht gehalten", denk mal ernsthaft darüber nach.

Ich bin bei sowas jetzt sehr heikel nachdem in meiner Lehrzeit ich nur 1x mit meiner Geschäftsführung etwas zu tun hatte (sonst mit Lehrchef) weil ich wusste, dass ein anderer Lehrling 1x die Schule geschwänzt hat. Er sagte mir, die Arbeiterkammer hats mir auch bestätigt, dass die Firma die Zeit, die er in der Schule sein müsste ja bezahlt. Wenn er nicht dort ist, ist es Firmenschädigung, ich wusste es und habe es nicht gesagt, gesetzlich bin ich verpflichtet (das steht aber nicht im normalen Vertrag, wie gesagt, im Kollektiv) daher könnte er mich fristlos schmeißen. Er wusste aber, dass ich das nicht wusste und ich bekam zum Glück nicht einmal eine Verwarnung.

» Sambazamba » Beiträge: 522 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich habe jetzt lange nachgedacht, ob ich hier antworten soll. Aber ich mache es trotzdem, auch wenn ich damit wohl auch anecken werde.

Ich muss sagen, dass ich die Sache für mich behalten würde. Ich würde meinen Kollegen auch in der firma nicht darum ansprechen, sondern Privat. Und was ich privat mache geht keinem was an und wenn ich ihn privat anspreche, dass ich das Verhalten nicht gut finde, dann kann mir auch keiner einen Strick daraus drehen.

In der Firma würde ich stillschweigen. Denn als Kollegenschwein dastehen würde ich nicht wollen. Ich denke nämlich, dass sich das sehr schnell rumsprechen wird, wenn ich den Kollegen anschwärzen würde und dann wäre es wohl soweit, dass ich vor meinen Kollegen dastehe, wie das allerletzte und würde kein Bein mehr auf die Erde bekommen.

Was nutzt es mir, wenn ich meinen Kollegen anschwärze, aber hinterher selber und freiwillig gehen muss, weil die Kollegen mich verachten, weil ich einen Kollegen angeschwärzt habe.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Sambazamba hat geschrieben:Ganz einfach: Im Kollektivvertrag steht, dass du verpflichtet bist alles zu melden was dem Betrieb schaden könnte und das ist hier definitiv der Fall besonders wenn man mit Kunden zu tun hat. Abgesehen ist es auch starfbar und bist auch gesetzlich verpflichtet soetwas zur Anzeige zu bringen. Du magst niemanden kündigen sehen? Tja du kannst aber auch die Fristlose bekommen wenn er erwischt wird und sagt "Naja die andere Kollegin hat aber auch dicht gehalten", denk mal ernsthaft darüber nach.

Da stimmt wirklich gar nichts! Anzeigepflichtig sind lediglich Verbrechen nach § 138 StGB, also Landesverrat, Mord, Menschenraub, Raub, Totschlag und / oder eines gemeingefährlichen Verbrechens! Daneben gibt es eine Anzeigepflicht die auf einzelne Berufsgruppen erstreckt, zu denen man als Callcentermitarbeiter nicht gehören dürfte (Apotheker, Landwirt, Tierarzt, usw.).

Außerdem musst Du mit deiner Ahnungslosigkeit keine Panikmache betreiben, denn gekündigt werden kann man dafür nicht, maximal eine Abmahnung und selbst diese wäre anfechtbar! Denn Basis für eine fristlose Kündigung bzw. Abmahnung wäre eine anzunehmende Mittäterschaft und somit ein Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber, die aber nur in einem eindeutigem Fall möglich sein kann. Sprich: Damit dies hier ziehen könnte, müsste er mehr als einen reinen Verdacht haben sondern eine konkrete Mitwisserschaft vorliegen. Selbst dadurch, dass der betreffende andere Angestellte indirekt Drogenkonsum zugegeben hat ist dies noch nicht ausreichend gefestigt! Eine mögliche Kündigung / Abmahnung auf Basis des Vertrauensbruchs steht m. E. auf sehr, sehr wackeligen Füßen!

Kollektivverträge gibt es in Deutschland überhaupt nicht, das ist ein Passus aus dem österreichischem Recht! In Deutschland ist dies durch Tarifverträge geregelt und nein, auch hiernach besteht keine Pflicht zur Anzeige, ausgenommen oben aufgezählte Straftaten. Denn niemand muss zum Denunzianten mutieren aufgrund geringerer Vergehen, die nicht der Gemeingefährlichkeit unterliegen, solange keine konkrete Mitwisserschaft vorliegt. Der Verdacht allein kann, muss aber nicht angezeigt werden. Denn das Anzeigen eines Verdachts, z. B. dass der Kollege Drogen konsumiert oder stiehlt oder was weiß ich, kann (wenn dies nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann) als Störung des Arbeitsfriedens aufgefasst und abgemahnt werden.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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