Auto versichert, wenn Wertgegenstände offen drin liegen?

vom 10.09.2008, 08:08 Uhr

Wie Diamante hier schrieb, handelt man grob fahrlässig, wenn man seine Tasche im Auto lässt und das Auto aufgebrochen wird und bekommt im Falle eines EC-Kartenmissbrauchs keine Rückerstattung.

Aber wie sieht das mit dem Schaden am Auto selber aus, ist das durch die Versicherung abgedeckt, wenn es aufgebrochen wird, weil ich etwas "wertvolles" im Auto sichtbar liegen gelassen habe?

Ein Fahrrad z.B. ist nur Diebstahlversichert, wenn es angeschlossen war, war es nur verschlossen und konnte bewegt werden, ist es nicht versichert. Wenn ich also durch die Wertgegenstände einen Anreiz für einen Einbruch gebe, ist dann mein Auto trotzdem gegen den entstanden Schaden versichert?

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



1. Das hängt von der Versicherung und dem Auto ab, also ob Vollkasko und Neuwagen oder Haftpflicht und 20 Jahre altes Auto mit einem Restwert von 50 Euro :wink:.

2. Schäden am Auto sind in der Regel, siehe 1., versichert - Schäden am Eigentum u. U. nicht, z. B. wenn es sich um bewegliches Eigentum wie nachrüstbare Navis und nicht um andere, festverbaute Teile handelt.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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