ALG II Empfänger haben keinen Anspruch auf Telefonanschluss

vom 05.09.2008, 20:36 Uhr

Dies hat das Sozialgericht Dresden am 1. August 2008 entschieden. So haben Bezieher von ALG II keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Telefonanschluss im Rahmen der Erstausstattung einer Wohnung. Begründung: die Arge unterstützt (auch im verhandelten Fall) schon mit einer einmaligen Beihilfe die Ersteinrichtung einer Wohnung, ein Rundum-Sorglos-Paket kann und soll dies aber nicht sein.

Gibt es eigentlich Anbieter, die keinen Bereitstellungspreis oder ähnliches für die Aufschaltung eines Telefonanschlusses verlangen?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



JotJot hat geschrieben:Gibt es eigentlich Anbieter, die keinen Bereitstellungspreis oder ähnliches für die Aufschaltung eines Telefonanschlusses verlangen?

Ich glaube außer der Telekom ist kein Anbieter mehr so dreist - alle anderen werben im Grunde nur damit, ich denke nur an Arcor und andere wo die einmalige Einrichtungsgebühr bei Bestellung "bis zum 01.0x.0x" immer erlassen wird. In der Beziehung wäre es einmal interessant zu wissen, ob sie jemals verlangt wurde :lol:.

Ob die Entscheidung des SGs Bestand haben wird interessiert mich - schon bekannt ob in Berufung gegangen werden soll (hab grad keine Lust Tante Google zu bemühen), denn rein theoretisch würde im Sinne der Grundversorgung auch viel gegen das Urteil sprechen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Es kommt auf deine Wohnsituation an. Sprich, wenn in deinem Haus kein Anschluss ist, der direkt freigeschaltet werden kann musst du unter Umständen auch bei Anbietern die kein Geld für die Einrichtung eines Anschlusses verlangen Geld bezahlen.

Bei meinem Freund war das so, dass er in eine Wohnung gezogen ist wo es zwar ursprünglich mal einen Anschluss gab, aber der Vormieter hat wohl die komplette Dose aus der Wand gerissen und das Loch zugespachtelt und übermalt. Jedenfalls hat mein Freund dann einen Anschluss bei Arcor bestellt und auf die Problematik hingewiesen. Die haben dann einen Techniker geschickt und den musste mein Freund dann auch bezahlen.

Ausserdem gibt es auch bei Gratis Anschluss kostenpflichtige Sonderleistungen, also man kann einen Mitarbeiter bestellen, der alle Geräte installiert und an die Wand schraubt und den Internet Zugang einrichtet und so weiter.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Subbotnik hat geschrieben:
JotJot hat geschrieben:Gibt es eigentlich Anbieter, die keinen Bereitstellungspreis oder ähnliches für die Aufschaltung eines Telefonanschlusses verlangen?

Ich glaube außer der Telekom ist kein Anbieter mehr so dreist - alle anderen werben im Grunde nur damit, ich denke nur an Arcor und andere wo die einmalige Einrichtungsgebühr bei Bestellung "bis zum 01.0x.0x" immer erlassen wird. In der Beziehung wäre es einmal interessant zu wissen, ob sie jemals verlangt wurde :lol:.
Habe lange keinen Anschluss mehr beantragt :wink: Ich denke eher wie Cloudy an die Situation, dass eben kein Anschluss mehr problemlos freigeschaltet werden kann.

Dass der Anschluss bei der Telekom aber beantragt wird, macht Sinn: meines Wissens bietet nur die einen Sozialtarif.

Subbotnik hat geschrieben:Ob die Entscheidung des SGs Bestand haben wird interessiert mich - schon bekannt ob in Berufung gegangen werden soll (hab grad keine Lust Tante Google zu bemühen), denn rein theoretisch würde im Sinne der Grundversorgung auch viel gegen das Urteil sprechen.

Soweit ich dem Bericht entnommen habe, wurde Berufung wohl gar nicht in Erwägung gezogen. Sollte diese aber Erfolg haben, was ist dann mit den monatlichen Gebühren? Sollten die dann in Zukunft auch gezahlt werden? Ich denke, dass Urteil liegt wohl auch darin begründet, dass es ja auch viele Mobilfunkanbieter mit Flatrate ohne zusätzliche Grundgebühren gibt und man so sparen kann.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Das jemand seinen Hausanschluss soweit unbrauchbar macht - stimmt, hatte daran gar nicht gedacht, weil so abstrakt. Aber das dürfte eher gemeint sein.

JotJot hat geschrieben:Soweit ich dem Bericht entnommen habe, wurde Berufung wohl gar nicht in Erwägung gezogen.

Wahrscheinlich fehlt das Geld dafür bzw. die Prozesskostenhilfe ist erschöpft :lol:.

JotJot hat geschrieben:Sollte diese aber Erfolg haben, was ist dann mit den monatlichen Gebühren? Sollten die dann in Zukunft auch gezahlt werden? Ich denke, dass Urteil liegt wohl auch darin begründet, dass es ja auch viele Mobilfunkanbieter mit Flatrate ohne zusätzliche Grundgebühren gibt und man so sparen kann.

Die monatlichen Gebühren stehen ja auf einem anderen Blatt, hier handelt es sich ja um Unterhaltskosten, die vom ALG II geleistet werden könn(t)en - sehe das Problem hier ähnlich wie bei der Waschmaschine die früher kostenlos oder gegen einen symbolischen Betrag (bei Sozialkaufhäusern) gestellt wurde bei Bedarf und der Strom "vom Antragsteller" (im Grunde ja das Amt) bezahlt wurde. Problem bei beiden: Die Anschaffung ist im Gegensatz zum monatlichen Unterhalt objektiv meist nicht möglich.

Auf das Handy könnte man verweisen, allerdings kann man sich hier streiten ob das äquivalent zu einem "echten" Telefon ist, da gibt es ja immer wieder Prozesse mit dem Sozialträger.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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