Brennen von Spielen bei Besitz des Originals

vom 18.08.2008, 09:34 Uhr

Hallo,
ich habe mal folgende Frage also: Herr Q hat sich vor ca 4 Jahren bei einem Händler ein PC Spiel gekauft. Nun ist er vor 2 Jahren umgezogen und dabei hat die DVD des Spieles einige Tiefe Kratzer bekommen. Das DVD Laufwerk will die DVD nicht mehr lesen. Auch die Garantie des Spieles ist abgelaufen.

Hat Herr Q nun das recht sich eine Kopie des Spieles aus dem Netz zu ziehen? Denn er hat ja das Original. Also er hat ja für das Spiel bereits bezahlt, also dürfte das im Normalfall doch legal sein oder? Bitte um schnelle Antwort!

» ChaosLight » Beiträge: 11 » Talkpoints: 3,02 »



Hallo,

soweit ich weiß hat Herr Q dann nicht das Recht sich eine Kopie aus dem Netz zu ziehen. Er hätte sich lediglich eine Sicherungskopie des Originals anfertigen dürfen. Schließlich könnte das im Netz eine andere Version als die die er besitzt sein.

Da wäre ich sehr vorsichtig. Durch die aktuelle Gesetzeslage blickt man aber nicht so leicht durch.

» GoroVI » Beiträge: 3187 » Talkpoints: 2,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Aha, seit wann gibt es auf DVDs Garantie? Der Spruch auf der Packung, dass es "garantiert Spaß macht" ist übrigens keine echte Garantiezusage.

Aber abseits dessen: Warum sollte Q nur allein deswegen das Recht sich eine (oft noch illegal angefertigte) Kopie zuzulegen? Das einzige Recht was Q hat wäre beim Publisher eine Original CD als Ersatz nachzubestellen (die oft so teuer wie die erste heute ist).

Und warum Q das nicht darf:
- handelt es sich bei den Kopien im Netz nicht zweifelfsfrei um eine Privatkopie
- handelt es sich nicht zweifelsfrei um eine Privatkopie derselben CD

und dazu kommt
- dass rechtswidrig erstellte Kopien, z. B. wenn ein Kopierschutz umgangen wird, die Software nachbearbeitet (gecrackt, spezieller Key), sowieso nicht runtergeladen werden dürfen. Und selbst wenn es eine rechtmäßig erstellte Privatkopie wäre - die dürfen nur privat im engsten Kreis (wozu das Internet nicht zählt) weitergegeben werden, ansonsten sind sie wieder nicht zulässig, da öffentlich vertrieben.

Und was das Bezahlen angeht: Q hat eine Version der Software bezahlt - und zwar die auf DVD. Allerdings hat Q streng gesehen nicht die Rechte an einer Version "ohne" greifbares Trägermedium erworben - sonst könnte man demnächst auch bei Online Video Theken oder Online Versandhäuser anfragen das Angebot zum Download doch kostenlos zu erhalten, da man schließlich eine legale Version besitzt. Dazu kommt: Solange die Ware auf ein Verschulden von Q hin beschädigt wurde hat er selbst Schuld und muss damit auch selbst Ersatz leisten (wenn er will).

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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