Polizei kontrolliert Fahrradfahrer nach Alter

vom 05.08.2008, 22:45 Uhr

Hallo,

meine Mam wurde heute wegen 14km/h zu schnell angehalten. Aufjedenfall kam sie dann mit den Polizisten ins Gespräch. Der Polizist gab an , sogar Fahrradfahrer auf ihren Alter zu kontrollieren. Wenn sie ein bestimmtes Alter haben sind sie gezwungen den Fahrradfahrer auf der Strasse und nicht aufn Gehweg weiterfahren zu lassen.

Folgendes gilt: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Natürlich muss dann die Geschwindigkeit entsprechend reduziert sein, damit keine Fußgänger behindert oder gar gefährdet werden. Vorrang hat der Fußgänger.

Gibt es ein Verwarngeld oder Bußgeld? Hat jemand dazu Gesetze?

» Stephan89 » Beiträge: 79 » Talkpoints: 1,91 »



Also ich denke mal das deine Mum mit dem Rad unterwegs gewesen ist, sonst würde der ganze Thread ja garkeinen Sinn ergeben. beziehungsweise, wie kommt man bei einer Polizeikontrolle sonst auf Radfahrer zu sprechen. Ich hab die Beamten in grün nämlich noch nie so gesprächig gesehen.

Also natürlich kann es zur Anzeige, beziehungsweise zur Geldstrafe kommen, wenn man zu schnell Rad fährt. Alle Verkehrsteilnehmer haben sich an die Geschwindigkeitsgrenzen zu halten, selbst die Fußgänger. Ob diese jedoch schneller laufen als erlaubt, sei mal dahingestellt.

Das Problem für die Beamten in grün ist jedoch, dass die dich schon blitzen müssen, um dir ein zu schnelles Fahren vorzuwerfen. Der Vorteil für den Fahrradfahrer liegt nun darin, dass nicht alle Blitzer die Möglichkeit besitzen, Fahrradfahrer zu erfassen. Dies gilt zum Beispiel für diese Laser, die die einsetzen.

Wenn du geblitzt wurdest, kann man, wie man sich denken kann, nicht leicht enttarnt werden, da man ja keine Kennzeichnung am Fahrrad hat, die einen Verrät. So ist es für die Beamten nicht leicht, dich zu identifizieren, außer wenn du geblitzt wurdest, wenn du zum Beispiel auf den Weg zur Schule bist. Denn wird meistens das Bild an den Schulen vorgezeigt und nach dir gefragt.

Die andere Möglichkeit besteht darin, wenn du Beamten dich direkt nach dem Blitzen anhalten, dann musst du die Strafe bezahlen. Aber meistens haben die anscheinend gerade was anderes zu tun, sodass man Fahrradfahrer nicht unbedingt anhält.

Des Weiteren sollte man beachten, dass wenn man zuviel Alkohol getrunken hat, dass es durchaus vorkommen kann, dass man den Führerschein abgeben muss. Dies liegt daran, dass man somit als Untauglich fürs Führen von Fahrzeugen im Verkehr eingestuft wird

» mirkochef » Beiträge: 81 » Talkpoints: 47,65 »


Hallo,

ich denke nicht, dass Stephan89 die Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern eher das Alter der Fahrradfahrer gemeint hat.

Um aber noch einmal auf die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu kommen, so kannst du mit deinem Fahrrad meiner Meinung nach schneller als erlaubt fahren. Denn ich meine einmal gehört zu haben, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen ausschließlich für mit Motoren angetriebene Fahrzeuge gelten, sodass ein Fahrrad laut dieser Regelung außen vor genommen ist, weil es mit deiner eigenen Kraft in Betrieb gesetzt wird und keinen Motor besitzt. ( bin mir dabei aber nicht sicher)

Für Radfahrer gibt es mehrere Gesetze. Das erste besagt, dass Radfahrer nur hintereinander und nicht nebeneinander fahren dürfen und Radwege die in die Fahrtrichtung mit einem Schild für die Freigabe gekennzeichnet sind benutzen müssen. Weiterhin besagt ein Gesetz (§3 StVO), dass sich der Fahrradfahrer seine Geschwindigkeit so anpassen muss, dass man ausreichend Sicht hat und, dass man sein Fahrzeug sicher kontrollieren kann. Sowie, dass man bei Schnee, Regen, oder Nebel die eine Sichtweise von weniger als 50 Metern hervorrufen nicht mehr als 50 Km/h fahren darf. Es sei denn, dass eine geringe Geschwindigkeit angeordnet wird.

Das mit dem betrunken Fahrradfahren stimmt teils. Denn der Betrunkene riskiert leider nicht nur seinen Führerschein, sondern setzt noch viel mehr aufs Spiel. Zuerst kann ihm nämlich das Fahrradfahren verboten werden und ihm kann außerdem eine medizinisch psychologische Untersuchung angeordnet werden.

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» You » Beiträge: 548 » Talkpoints: -0,53 » Auszeichnung für 500 Beiträge



mirkochef hat geschrieben:Also ich denke mal das deine Mum mit dem Rad unterwegs gewesen ist, sonst würde der ganze Thread ja garkeinen Sinn ergeben. beziehungsweise, wie kommt man bei einer Polizeikontrolle sonst auf Radfahrer zu sprechen. Ich hab die Beamten in grün nämlich noch nie so gesprächig gesehen.
Auch Polizeibeamte sind nur Menschen und können durchaus nett und wenn es passt auch gesprächig sein. Daher kann man dann schon mal vom Hundersten ins Tausendste kommen und von einer Geschwindigkeitskontrolle auf das Verhalten von Radfahrern und wie die Ordnungshüter darauf reagieren.

Auf jeden Fall können auch Radfahrer mit Buß- bzw. Verwarngeldern belegt werden, eine recht gute Übersicht findet man hier. Wie das allerdings bei Kindern aussieht, die gerade erst 10 geworden sind, weiß ich nicht. Immerhin sollten Kinder in diesem Alter die elementaren Regeln im Verkehr beherrschen und auch anwenden. Aus diesem Grund könnte ich mir vorstellen, dass Kinder in diesem Alter auch verwarnt werden können.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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