Wenn man einen Flug nicht antreten kann

vom 27.07.2008, 09:12 Uhr

Hallo zusammen,

wenn man einen Flug, aus welchen Gründen auch immer (Krankheit, Todesfall, Jobverlust) nicht antreten kann, dann sollte man diesen schnellstmöglich stornieren. Bei einem Flug mit Normaltarif hat man normalerweise die Chance auf Zurückerstattung des ganzen Preises, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr.

Hat man hingegen einen Billigflug gebucht, so hat man oft das Nachsehen und es wird einem der Reisepreis nicht erstattet. Was man jedoch zurück verlangen kann ist der Preis für die anfallenden Gebühren, sowie die Steuern. Jedoch auch hier wird wieder eine Bearbeitungsgebühr fällig und man sollte sich überlegen ob man nicht auf die paar Cent verzichtet, zumindest dann, wenn es sich um einen wirklich sehr günstigen Flug handelt.

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Das sollte man vor allem deshalb überlegen, weil man bis zu einer möglichen Erstattung bei den mir bekannten Airlines so derart viel Zeit in kostenpflichtigen Warteschleifen der Hotlines zugebracht hat, dass man die Warteschleifenmelodien gänzlich korrekt imitieren kann. Aussagen bekommt man sowieso keine, macht man es schriftlich, hat man gleich wieder horrende Mehrkosten und es kommen zumeist grundsätzlich erst einmal widersinnige Briefe nach sehr langer Zeit zurück.

Wenn es einem nicht allzu weh tut, sollte man der eigenen Nerven wegen auf Erstattung bei kleineren Beträgen verzichten. Eine Freundin hat das durch und letztlich 35 Euro erstattet bekommen, aber ca. 20 Euro Kosten und viele viele Nerven gelassen. Ist aber schon ein paar Jahre her.

Ich bin wahrlich auch nicht dafür, Firmen ungeschoren zu lasen, ahbe aber im Zweifelsfall auch nur ein Nervenkostüm.;)

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» Karen 1 » Beiträge: 1344 » Talkpoints: 0,40 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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