Indizierungen und Beschlagnahmen für Juli 2008

vom 28.06.2008, 16:47 Uhr

Schnittberichte.com hat auf ihrer Homepage die neuen Indizierungen/ Beschlagnahmen für Filme/ Tonträger/ Games veröffentlicht. Hier möchte ich einmal die Liste der Filme zur Diskussion stellen.

Scnhittberichte.com hat geschrieben:Angel of Death 2 … zur Unzucht gezwungen
Morbido Films, Anschrift unbekannt
Liste B

Day of the Dead – Premium Edition
XT Video Entertainment, Graz, Anschrift unbekannt
Liste B

Geisterstadt der Zombies, Die – Uncut Limited Edition
XT Video Entertainment, Graz, Anschrift unbekannt
Liste B

Hölle der lebenden Toten
Retrofilm, Anschrift unbekannt
Liste B

Ichi the Killer – Special Edition
Raptor Film, Anschrift unbekannt
Liste B

Japanese Hell – Limited Edition
Cult Movies Entertainment, Bönningstedt
Liste B

Mexican Werewolf
Medienvertrieb in Buchholz, Buchholz
Liste B

Olaf Ittenbach’s Familienradgeber
XT Video Entertainment, Graz, Anschrift unbekannt
Liste B

Tanz der Teufel(Uncut Limited 2 Disc Edition)
T.U.T. The United Television, Villag/A, Anschrift unbekannt
Liste B

Tanz der Teufel – The Evil Dead
XT Video Entertainment, Graz, Anschrift unbekannt
Liste B

Zombie – Dawn of the Dead – Extended Version
XT Video Entertainment, Anschrift unbekannt
Liste B


Ich habe einige der Filme noch nicht geschaut. Tanz der Teufel finde ich allerdings recht harmlos und wundere mich daher das der Film auf der Liste erscheint. Vielleicht hat es damit zu tun, das der Film damals Indiziert wurde und somit auch die Neuauflagen ohne geprüft zu werden, aus den Handel genommen werden bzw. gar nicht erst dort zu finden sind(zumindest nicht im normalen Verkaufsraum).

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» otsego » Beiträge: 1009 » Talkpoints: -2,08 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



otsego hat geschrieben:
Scnhittberichte.com hat geschrieben:Zombie – Dawn of the Dead – Extended Version
XT Video Entertainment, Anschrift unbekannt
Liste B



:x Ach meno können die einen nicht selbst entscheiden lassen, was man sich zumutet und was nicht. Keine Jugendfreigabe oder meinetwegen ab 21 Jahren würde doch auch reichen, oder?

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» Weinlachgummi » Beiträge: 879 » Talkpoints: -0,56 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Klar, weil man ja ab 21 erwachsen ist...

Und nur mal als Ergänzung: Auf der Liste B stehen keine "normalen" Sachen sondern verbotene Spiele die gegen ein Strafgesetz verstoßen!

» SambaBoy » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



SambaBoy hat geschrieben:
Und nur mal als Ergänzung: Auf der Liste B stehen keine "normalen" Sachen sondern verbotene Spiele die gegen ein Strafgesetz verstoßen!


Das ist richtig. Allerdings geht es hier nicht um Spiele, sondern um Filme auf DVDs. Zu Liste B wird auf Schnittberichte folgendes erläutert:


Schnittberichte.com hat geschrieben:Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden.

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» otsego » Beiträge: 1009 » Talkpoints: -2,08 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Was ist bitte an "Dawn of the Dead" strafrechtlich bedenklich? In dem Film geht es, wie auch bei Resident Evil / Shawn of the Dead / Land of the Dead, um eine Region, welche durch einen Virus in eine Art lebende Tote verwandelt werden und dann auf Jagd nach "Frischfleisch" sind. Das ist doch alles harmlos im Gegensatz zu zum Beispiel "Alone in the Dark 5"... das Spiel ist ab 12 Jahren freigegeben und man wird gleich am Anfang durch einen gehäuteten Hund erschreckt und ein Mann erschießt sich selbst in einer Ecke. Also was ist bitte an einem USK18-Film bedenklicher als an einem FSK12-Spiel mit vergleichsweise härteren Scenen!

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» Dark_Shogun » Beiträge: 173 » Talkpoints: -2,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Dann würde ich mal nachsehen was in § 131 StGB (Gewaltdarstellung) so steht - da fällt der DC von Dawn of the Dead auch aus meiner Sicht wenn man Schnittberichte kennt sehr eindeutig darunter.

Da muss man schon blind sein um das nicht zu sehen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Der neuste Teil von "Alone in the Dark" ist keines wegs ab 12, sondern ab 18 Jahren. Das kann man auch auf diversen Online Shops sehen.

Hinzu kommt das es auch nicht um das Remake "Dawn of the Dead" geht, was vor ein paar Jahren neu verfilmt wurde. Sondern es ist anscheinend der Klassiker von Romero. Das kann man daran erkennen dass das Remake von "Universal" produziert wurde und es nicht mit der Firma übereinstimmt die auf der Liste zu finden ist. Außerdem heißt das Remake schlicht und einfach "Dawn of the Dead" und da kommt kein "Zombie" davor.

Ich habe den Klassiker nicht gesehen, daher kann ich mir nur vorstellen, das er in einen neuen Schnitt veröffentlicht wurde und da der Film damals auf die Liste kam, passiert dies jetzt auch mit der Neuveröffentlichung. Ich kann mich zwar auch irren, aber es könnte gut möglich sein. Und ich denke mal das es den meisten klar sein sollte das Filme die vor 20 Jahren verboten/ indiziert wurden heute teilweise nur belächelt werden würden.

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» otsego » Beiträge: 1009 » Talkpoints: -2,08 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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