Anrechnung / Berechnung Rentenanspruch

vom 13.06.2008, 11:27 Uhr

Ich habe das mal hier eingetragen, da ich finde, dass es hier besser reinpasst als unter Beruf und Ausbildung.

Ich plane gerade ein bischen an meiner Altersvorsorge herum und bin dabei auf ein paar Fragen zu gesetzlichen Rentenversicherung gestoßen. Bislang habe ich mich leider noch gar nicht mit solchen Dingen auseinandergesetzt und bin daher völlig ahnunglos. Darum frage ich hier.

Kennt sich hier jemand mit den Bedingungen für den Rentenanspruch aus? Wird das Abitur bereits eingerechnet? Schließlich tut man ja damit genauso was für seine Berufsausbildung wie jemand der eine Lehre beginnt. Wie steht es mit dem Studium: Wird jedes Studienjahr gezählt oder eine bestimmte Anzahl Jahre für das gesamte Studium? Wird Mutterschaft gerechnet und wenn ja wie? Oder stellt ein Jahr Mutterschaftsurlaub für mich einen herben Verlust in der Anzahl der Jahre, die mir für die Rente angerechnet werden dar?

Danke fürs Antworten.

Gruß

Sorcya

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Also, ich bin kein Rentenprofi, daher mal was ich darüber weiß:

Das Abitur wird bei der Rente nicht angerechnet - Du erbringst keine Bruttoentgelte während des Abis. Eine Ausbildung gilt als beitragsgeminderte Zeit.

Soweit ich weiß wird seit dem 01.01.2005 die Schulausbildung und das Studium gar nicht mehr berücksichtigt sondern als unbewertete Anrechungszeit bewertet.

Kinder werden soweit ich weiß angerechnet, also Kindererziehungszeiten gelten wie Pflichtbeitragszeiten von einem Durchschnittsverdiener - jedes Kind das nach dem 31.12.1991 geboren wurde wird mit 36 Monaten Pflichtbeitragszeit angerechnet.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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