O2 - müssen anfallende Kosten am Telefon genannt werden?

vom 23.05.2008, 17:17 Uhr

Hallo zusammen,

weiß jemand, ob Kosten die über eine z.B. Tarifumstellung bzw. Buchung einer Zusatzoption zu einem bestehenden O2 Vertrag anfallen, am Telefon (O2-Hotline) gesagt werden müssen?

Ich habe vorkurzem bei O2 ein Internetpack gebucht, das jedoch mangels UMTS-Versorgung nicht genutzt werden konnte. Das Volumenpaket kann nur per UMTS-Empfang (welcher bei mir in der Wohnung nicht gegeben ist) genutzt werden. Jetzt stellt mir O2 für die "Zurückbuchung" knapp 15€ in Rechnung! Auf diese Kosten hatte mich bei der Hotline niemand hingeweisen. Hat das rechtlich bestand?

Viele Grüße
Steff

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» toedo » Beiträge: 363 » Talkpoints: -0,75 » Auszeichnung für 100 Beiträge



ich nehme an du wurdest auf die Kosten der Zurückbuchung nicht hingewiesen, weil O2 davon ausgegangen ist das ,wenn du etwas beantragst das auch bei dir funktioniert.

Allerdings hätte vielleicht der O 2 Mitarbeiter die Verfügbarkeit gleich prüfen können und dann wäre es gar nicht zu einer Rückbuchung gekommen

» flipper3040 » Beiträge: 178 » Talkpoints: -0,64 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Es gibt von O2 eine Onlineabfrage, in der eine Verfügbarkeit überprüft wird. Dieser Check verlief bei mir positiv. Erst wenn diese Überprüfung durchgeführt wurde, kann man sich diese Zusatzoption buchen. Ich kann hier kein fehlerhaftes Verhalten von meiner Seite feststellen und habe dies jetzt auch O2 per E-Mailformular geschrieben.

Mich würde jedoch die Frage interessieren, ob man auf solche Kosten von der Telefonhotline hingewiesen werden muss. Das Gespräch wurde damals vom O2-System aufgezeichnet und so könnte ich mich auf diese Aufzeichnung beziehen. Die 15€ mögen zwar nur ein sehr geringer Betrag sein, jedoch sehe ich diese Rechnungsposition beim besten Willen nicht ein!

Grüße

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» toedo » Beiträge: 363 » Talkpoints: -0,75 » Auszeichnung für 100 Beiträge



o2 can't do, so lautet mein Spruch immer wieder. Das Problem bei o2 ist häufig das fehlerhafte Netz, das oftmals eine zulässige Funktion, welche als solche angezeigt wird, nicht umsetzen kann (damit wir uns richtig verstehen, auch die anderen Netzbetreiber haben diese Probleme, aber nicht mit der Häufigkeit wie bei o2).

Ich kann dir nur raten, das ganze schriftlich bei o2 darzulegen mit der bitte um Kulanzerstattung. Du solltest unbedingt auch auf die positive Abfrage hinweisen.

Desweiteren, anfallende Kosten für eine Stornierung, müssen nicht genannt werden, auch wenn wie in deinem Fall eine Funktion nicht gegeben ist. Nur die tatsächlich anfallenden Kosten sollten angesagt werden, spätestens, wenn der Kunde fragt, müssen diese angesagt werden. Einen weiteren Rechtsanspruch hat man da leider nicht.

WIe oben geschrieben, alles schriftlich bei o2 darlegen und abwarten, auf keinen Fall aber den aus deiner Sicht strittigen Betrag zurückbuchen lassen, denn das würde nur deutlich mehr Ärger nach sich ziehen (und sich für dich dann negativ auswirken, auch wenn du im Recht zu sein scheinst)

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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