Taschenrechner für Abschlussprüfungen

vom 22.05.2008, 12:33 Uhr

Hallo zusammen,

ich möchte heute mal auf ein kleines Problemchen hinweisen, das bald auf mich zukommt. Im Juli werde ich an einer Staatlichen Realschule meine Abschlussprüfungen unter anderem im Fach Mathematik und werde natürlich einen Taschenrechner benötigen. Ich bin in der neunten Klasse von einem Gymnasium abgegangen und an die Realschule gekommen. Dort hatte der Sprachzweig und der Wirtschaftszweig jeweils den Taschenrechner CASIO fx-82MS. Ich hingegen hatte nur den Taschenrechner CASIO fx-85ES, der in der Realschule auch verwendet wird, allerdings dem Mathezweig vorbehalten ist.

Ich habe mich jahrelang an den Taschenrechner gewöhnt, er hat ein ziemlich großes Display, lässt sich für mich, nachdem ich mich eingearbeitet habe, sehr leicht bedienen und ich kann damit super umgehen. Leider wird in der Abschlussprüfung eine Wertetabelle verlangt. Eine Wertetabelle ist eine Tabelle, wo die x- und y-Koordinaten eingetragen werden, die für die Zeichnung eines Graphen (Parabel, Gerade...) nötig sind. Mein Taschenrecher benötigt dazu nur wenige Eingaben und kann die Wertetabelle dann schön tabellarisch anzeigen. Die anderen müssen hingegen jedes mal den x-Wert ändern und dann wieder = drücken. Auf diese Aufgabe mit der Wertetabelle gibt es genau einen lächerlichen Punkt. Andere Funktionen die von Vorteil wären hat der Taschenrechner nicht. Trotzdem weiß mein Lehrer nicht hundertprozentig, ob der Taschenrechner erlaubt ist und hat offenbar gehört, dass dieser Rechner nicht zugelassen sei, setzt sich aber auch nicht richtig dafür ein, nachzugucken.

Deswegen wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr mir Adressen oder ähnliches geben könntet, wonach ich mich richten kann, um selbst mal nachzufragen, wie es mit dem Rechner aussieht, weil ich nicht einsehe, mir einen neuen teuren Casiotaschenrechner, der weniger Funktionen hat als mein alter, in den ich mich erst einarbeiten muss, bis ich die Bedienung richtig beherrsche und der mich 150 Minuten lang begleitet.

Hoffe auf eure zahlreichen Antworten.

Liebe Grüße,
spaxl

» spaxl » Beiträge: 1044 » Talkpoints: 10,25 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Du könntest das für dich zuständige Schulministerium anschreiben und fragen, ob der Rechner zugelassen ist. Bei uns in Hamburg wäre das die Behörde für Bildung und Sport, nur mal so als Beispiel.

Du könntest dir einen zugelassenen Rechner ausleihen und dich mit dem einarbeiten, eventuell einen von einem Schüler aus einem anderen Zweig, der ihn nicht für die Matheprüfung braucht. In jedem Fall muß du dich vor der Prüfung richtig absichern, damit dir der Rechner nicht während der Prüfung weggenommen wird.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Hallo!

Ich hatte ein ähnliches Problem, allerdings, dass mein Taschenrechner Integrale ausrechnen kann (wovon ich eigentlich auch keinen großen Vorteil hätte, da ja nicht das Ergebnis, sondern der Rechenweg zählt) und ich ihn deswegen nicht im Abi verwenden darf.

Vielleicht hilft dir diese Seite weiter, da kannst du einiges über Zulassungsrichtlinien nachlesen: Zulassungsrichtlinien

Gruß,
B.

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» B. » Beiträge: 796 » Talkpoints: 2,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich selbst war in Bayern auf der Schule deswegen kann ich es dir ganz genau sagen. Den Grafikrechner den du benutzt (wie auch alle anderen Grafikanzeigenden Rechner) sind in der Abschlussprüfung nicht zugelassen. Dort sind aussschliesslich Taschenrechner erlaubt, die nichts Grafisch darstellen können. Also musst du dir wohl noch einen neuen Kaufen und die Arbeitsweise daran anpassen. Was ich aber nicht verstehe, dass ihr darauf nicht ausdrücklich beim Kauf in der achten Klasse hingewiesen wurdet, denn diese Regelung besteht schon eine ganze Weile.

Ich habe meinen Abschluss 2003 auf der Realschule gemacht und auch schon im Jahr 2000 waren diese Rechner nicht mehr erlaubt. Deswegen wirst du wohl auch keine Ausnahmeregelung bekommen, da es sonst unfair den anderen Prüflingen gegenüber wäre und man es jedem Erlauben müsste. Übrigens ist der Rechner nicht nur dem Mathematischen Zweig vorgehalten, sondern es kann ihn auch jemand aus dem Wirtschaftswissenschaftlichen benutzen während des Unterrichtes nur macht es weniger Sinn, da Mathe nicht so vertieft gelehrt wird. Die Regelung ist in Kraft getreten, damit die Mathematiker nicht besser gestellt sind als die Schüler aus den anderen Zweigen.

Liebe Grüße
Sorae

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Hallo,

wir mussten uns letztes Jahr auch einen GTR (Grafikfähiger Taschenrechner) CASIO CFX-9850GB PLUS kaufen. Dieser war auch nicht gerade billig. Und diese sind bei uns auch in der Prüfung zugelassen. Die anderen Zweige hingegen haben ein einfacheres Model, welches nur eine Zeile darstellen kann.

Von daher stimmt das, was Sorae geschrieben nicht ganz? Es mag sein, dass da wieder was geändert wurde, aber wenn die Rechner verboten wären, dann hätten wir sie uns gar nicht kaufen brauchen/ dürfen/ sollen.
Ich habe mal vor längerem mit meinem Mathelehrer gesprochen und er meinte, dass der Rechner, den wir haben völlig sinnlos für uns ist. Da er tausende Funktionen hat, die kein Mensch (bzw. die wir nicht brauchen) braucht. Und wenn wir Abitur machen wollten, bräuchten wir eh wieder einen anderen, da dieser nicht zugelassen wäre (Abiturprüfung). Aber der Rechner wäre vom Kultusministerium so vorgeschrieben --> Rechner ist erlaubt.

Hinzuzufügen ist, dass ich auf einer bayerischen Realschule nächstes Jahr meinen Abschluss schreiben werde.

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» redrob » Beiträge: 495 » Talkpoints: -1,97 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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