Pflichtschulveranstaltung und die Frage nach der Aufsicht

vom 22.06.2025, 14:29 Uhr

In den letzten Monaten gab es bei der Schule meiner Kinder eine Pflichtveranstaltung am Nachmittag. Es stand nicht zur Wahl, ob man kommt, es war wirklich Pflicht für das Kind anwesend zu sein. Zeitlich kann man es sich so vorstellen, dass es Schule bis 12 Uhr gibt und danach gibt es im Normalfall eine Mittagsbetreuung, welche an diesem Tag um 14 Uhr endete.

14 Uhr bis 16 Uhr war dann Anwesenheitspflicht mit dem Hinweis, dass die Aufsichtspflicht bei den Eltern liegt. Nun hat man den Termin relativ kurzfristig mitgeteilt bekommen, so dass ich selber etwas umplanen musste, da mein Mann zu der Zeit bei der Arbeit war. Deswegen kam mir die Frage in den Sinn, was man wohl machen soll, wenn man als Eltern nicht kommen kann.

Normalerweise gilt die Mittagsbetreuung bis 16 Uhr und mir ist klar, dass das an einem solchen Tag nicht geht, aber Eltern nutzen es ja bis dahin und man kann ja auch nicht so kurzfristig auf Verständnis vom Chef setzen. Wir reden hier wirklich von 3 Tagen vorher, vorher gab es keine Mail, kein Flyer nichts. Das finde ich dann schon wirklich knapp für eine Pflichtveranstaltung. Ist das bei euch auch so? Wie regelt ihr das dann?

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» Ramones » Beiträge: 47758 » Talkpoints: 8,52 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Das gab es ehrlich gesagt in der Schulzeit meiner Tochter nie, dass es eine schulische Pflichtveranstaltung gibt, bei der Eltern die Aufsichtspflicht übernehmen müssen. Ich bezweifle ehrlich gesagt auch, dass das rechtens ist. Meiner Meinung nach liegt die Aufsichtspflicht bei einer schulischen Pflichtveranstaltung hauptsächlich bei den Lehrkräften. Je nach Veranstaltung können diese vielleicht dann noch durch Elternteile unterstützt werden, die mit aufpassen oder mithelfen (wie z.B. beim Kidslauf, Sommerfesten etc.). Für mich bleibt ganz klar die Schule in der Verantwortung.

Besonders bedenklich finde ich da dann auch, dass diese Pflichtveranstaltung so kurzfristig an die Eltern mitgeteilt wird. Nicht alle Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit eine ungeplante Betreuungsnotwendigkeit bzw. Aufsicht so kurzfristig zu organisieren, da ja heutzutage oft beide Elternteile arbeiten gehen.

» EngelmitHerz » Beiträge: 3973 » Talkpoints: 27,38 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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