Nutzungsausfallentschädigung bei Möbeln denkbar?

vom 05.03.2026, 12:39 Uhr

Ich habe mir in einem renommierten Möbelhaus eine Schlafcouch gekauft und diese ist beim Aufbau durch den Lieferservice so beschädigt worden, dass das komplette Rückenteil der Couch zur Reparatur wieder abgeholt werden musste. Nun kann sich diese Instandsetzung aber gut und gern mal 4 bis 6 Wochen mal in die Länge ziehen und deswegen stellt sich mir die Frage, ob man denn für diese Zeit nicht einen Nutzungsausfall geltend machen könnte. Wie sind denn eure diesbezüglichen Erfahrungen? Kann man eine Nutzungsausfallentschädigung auch bei Möbelstücken, in dem Fall eine Couch erhalten und wenn ja, wie wird diese denn dann berechnet?

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» mareike78 » Beiträge: 98 » Talkpoints: 25,89 »



Die Frage ist recht einfach zu beantworten. Eine Entschädigung für entgangene Lebensqualität oder dergleichen kann in so einem Falle meistens nicht gewährt werden. Anders verhält es sich bei Entschädigung für Nutzungsausfall eines Kraftfahrzeuges.

Allerdings ist zu prüfen, ob die allgemeinen Geschäftsbedingungen Erfüllung innerhalb einer Fristsetzung erlauben, so dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist, wenn Lieferung nicht innerhalb der Frist vollständig erfolgt ist.

Der Händler hat grundsätzlich zweierlei Möglichkeiten: Nachbesserung (Minderung) oder Erstattung des Kaufpreises. In dem Falle ist Nachbesserung gewählt worden. Findet aber die vollständige Erfüllung des Kaufvertrages nicht innerhalb einer bestimmten Frist statt, kann Recht auf Minderung des Kaufpreises geltend gemacht werden. Das ist aber dann Verhandlungssache.

Für einen Privatmann, der nicht gleich rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchte, gestaltet sich die Sache oft schwierig und ist mit gewissen Unannehmlichkeiten verbunden.

Dann kommt noch ein weiteres Problem hinzu: Ist der Schaden erst durch die "Schusseligkeit" der Möbelpacker entstanden, oder lag bereits ein Qualitätsmangel der Ware vor, der erst das Entstehen des Schadens begünstigte. Der Händler wird dann versuchen, den Schaden abzuwälzen, wenn er seinen eigenen Mitarbeitern kein schuldhaftes Verhalten anlasten kann.

» Gorgen_ » Beiträge: 1239 » Talkpoints: 449,72 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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