Zahlen Arbeitgeber die Inflationsprämie aus ihrer Tasche?

vom 06.12.2023, 19:45 Uhr

Die Inflationsprämie wird immer noch diskutiert und erst heute habe ich erfahren, dass nun wohl auch Rentner durch die Hintertür die Inflationsprämie bekommen könnten. Nämlich wenn sie einen Minijob oder so etwas ähnliches ausüben, kann der Arbeitgeber diesen Inflationsausgleich zahlen. Was ich aber immer noch nicht richtig verstanden habe: Bezahlt der Arbeitgeber diese Inflationsprämie eigentlich aus seiner eigenen Tasche oder kann er diese Kosten irgendwo geltend machen und sich wiederholen?

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» friedchen » Beiträge: 1312 » Talkpoints: 940,01 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Diese Sonderzahlungen sind eine freiwillige Leistung vom Arbeitgeber. Er zahlt sie also aus dem Barvermögen des Betriebes. Damit wird der Gewinn reduziert, was am Ende für den Betrieb weniger Steuerlast bedeutet. Es wird also nicht aus den privaten Geldern eines Arbeitgebers bezahlt.

Nur anders, als bei anderen freiwilligen Leistungen, liegt der Steuerfreibetrag für den Arbeitnehmer höher. Zahlte also ein Arbeitgeber bisher diverse Zusatzleistungen, so waren die vom Betrag recht gering, was die Steuerfreiheit für den Arbeitnehmer angeht. Über die Inflationsprämie kann der Arbeitgeber also mehr zahlen ohne dass der Arbeitnehmer dafür Steuern zahlen muss.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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