Alte Lose von Losbude eintauschen nicht möglich?

vom 26.10.2012, 15:31 Uhr

Bei A. in der Stadt ist zur Zeit die alljährliche Kirmes zu Besuch und dort gibt es regelmäßig, Jahr für Jahr schon die gleiche Losbude, wo man gegen Geld Lose kaufen kann um mit einem bisschen Glück den Hauptgewinn zu erzielen. Natürlich kann man die Lose auch sammeln und bei bestimmten Losen, die man miteinander kombinieren kann, kann man so mehr Punkte erzielen um dem Hauptgewinn näher zu kommen. Da die Losbude jedes Jahr die gleiche ist, hatte A. sich im letzten Jahr schon Lose gekauft, diese aber nicht eingelöst, da er sich so nur den billigen „Schrott“ hätte aussuchen können.

In der Hoffnung, dass die gleiche Losbude auch im nächsten Jahr wieder zur Kirmes kommt, hat A. sich die Lose aufgehoben um diese in diesem Jahr eintauschen und gegebenenfalls auch weiter sammeln zu können. Die Losbude war die gleiche, wie A. in diesem Jahr erfreulich feststellen konnte. Jetzt hat A. sich dieses Jahr noch weitere Lose gekauft und so eine „Straße“, wie es an dieser Losbude heißt, vervollständigen können. Als A. die Lose dann bei der Besitzerin eintauschen wollte, schaute diese natürlich komisch aus der Wäsche, da A. die alten Lose im Stapel neuer Lose untergemischt hatte. Sie sah fast so aus, als hätte noch nie jemand überhaupt es geschafft, sämtliche Lose für eine solche Straße zusammen zu bekommen.

Sie schaute dann ziemlich genau nach und sah dann auch anhand der Seriennummer, die auf jedem Los gedruckt war, dass es sich um Lose aus dem letzten oder sogar vorletzten Jahr handeln müsse. Sie sagte, dass dies so nicht gehe und sie die Lose nicht annehmen kann, da sie nicht mehr aktuell sind – Obwohl es rein augenscheinlich die gleichen Lose sind, in den selben Farben, von der gleichen Losbude, nur mit älterer Seriennummer. Ein Ablauf-Datum oder ähnliches gibt es auf den Losen nicht. A. diskutierte noch lange mit der Besitzerin, aber diese wollte sich nicht gnädig stimmen lassen und gab A. sämtliche Lose zurück.

Das ist meiner Meinung nach natürlich eine ziemliche Frechheit. Wie sieht es in einem solchen Fall rechtlich aus? Ist die Besitzerin hier nicht dazu verpflichtet, ihre Lose auch gegen entsprechende Preise einzutauschen, egal wie alt diese sind? Bezahlt hat A. die Lose ja schon vor einem Jahr, das Geld ist also so oder so bei der Besitzerin der Losbude angekommen. Ist dies in diesem Fall nicht eine reine Abzocke?

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Also meiner Meinung nach ist das reine Abzocke. Es kann doch nicht sein, dass das möglich ist, schließlich hat man ja nicht tagtäglich die Möglichkeit die Lose einzusetzen. Das ist definitiv nur eine Masche um Geld zu verdienen.

Ich weiß leider nicht, wie die rechtliche Situation ist, aber es ist moralisch gesehen auf der niedrigsten Stufe. Ich kann völlig verstehen, dass du dich darüber aufregst, es ist aus meiner Sicht auch eine Frechheit. Man hat schließlich Geld dafür bezahlt und jetzt wird einem dafür nichts gegeben.

Mich würde es auch interessieren, ob dieses Verhalten rechtlich in Ordnung war. Ich werde weitere Posts mit Spannung erwarten.

» frankiskrank » Beiträge: 289 » Talkpoints: 15,61 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Es ist eine interessante Situaion, in die sich der A. da befindet. An seiner Stelle hätte ich auch auf Herausgabe des Gewinnes bestanden. Wenn sich der Losbudenbesitzer weigert, ist es natürlich unfair. Andererseits kann ich auch den Losverkäufer verstehen.

Folgendes kann man machen. Den Vorgang ordentlich protokollieren, das heißt, wenn möglich den Gewinn genau beschreiben, Datum, Uhrzeit und Namen sowie Adresse des Losbudenbesitzers aufnehmen. Jeder bewegliche Stand ist verpflichtet, eine erreichbare Anschrift anzugeben. Gut wäre es auch, wenn Zeugen dabei sind. Wenn der Losverkäufer seine Personalien nicht rausgeben will, kann man notfalls auch die Polizei rufen.

Die Herausgabe des Gewinnes wäre dann in einem zivilrechtlichen Verfahren zu klären. Ich kann und will nicht beurteilen, wie gut die Chancen da stehen.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Und warum sollte die Besitzerin der Losbude die Lose vom letzten oder gar vorletzten Jahr annehmen müssen, nur weil kein Ablaufdatum draufsteht? Wenn wir für Veranstaltungen Lose kaufen, dann müssen wir die Seriennummern von manchen Losrollen fein säuberlich registrieren und nur Lose aus den jeweiligen Losrollen sind gültig. Wir schreiben meistens nur die laufenden Nummern raus, damit lässt sich ja auch nachweisen, welche Rollen wir benutzt haben. Wir achten aber mittlerweile auch darauf, dass die Lose tatsächlich anders ausschauen, andere Farben oder andere Bildchen haben, damit man solche Aktionen wie bei A direkt ablehnen kann.

Die Lose vom vorherigen Jahr sehen vielleicht gleich aus, haben aber gegebenenfalls andere Nummern und dürfen von uns nicht angenommen werden. Der Losbudenbesitzer ist nicht verpflichtet diese Lose von A anzunehmen und den Gewinn herauszugeben, wenn nachweislich Lose gesammelt wurden, die nicht der aktuellen Lotterie entsprechen. Und das scheint die Losbudenbesitzerin A ja anscheinend nachweisen zu können. Auch kommt es hier auf die AGB der Losbude an. Diese hätte A ja mal anfragen können, denn auch wenn es jedes Jahr die gleiche Losbude ist, muss es ja auch irgendwelche Bedingungen geben, an die sich die Losbudenbesitzer halten.

Daher ist es keine Frechheit, A den Gewinn nicht herauszugeben, denn A hat ja anscheinend betrogen und die Straße durch das Zusammenlegen "alter" Lose erhalten. Das ist übrigens auch unfair gegenüber den Leuten, die sich die aktuellen Lose kaufen und so den Gewinn gegebenenfalls zusammenbringen könnten. Meiner Meinung nach ist die Losbudenbesitzerin nicht verpflichtet die Lose der vergangenen Jahre anzunehmen, denn in diesem Fall zählt ja das aktuelle Jahr.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12546 » Talkpoints: 0,94 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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