Eindeutigen Zweitnamen haben müssen, wenn erster neutral?

vom 12.04.2017, 21:04 Uhr

Es gibt ja einige geschlechtsneutrale Vornamen, wie etwa "Kim" oder auch "Dominique". Oft weiß man daher auch nicht immer gleich, ob es sich um eine männliche oder weibliche Person handelt, wenn man nur den Namen hört und die Person sonst nicht kennt und auch kein Foto von ihr hat.

Nun habe ich allerdings gehört, dass Personen, die einen geschlechtsneutralen Vornamen haben, immer einen zweiten Vornamen haben müssen, der eindeutig auf das Geschlecht hinweist. Somit kann man sich dann am Zweitnamen orientieren.

Ich wusste das zuvor gar nicht, finde das aber ganz interessant. Ich denke, dass aber ohnehin viele Personen einen zweiten Vornamen haben. Und dass die Eltern da noch einmal einen geschlechtsneutralen Namen wählen würden, ist ja eher unwahrscheinlich. Stimmt diese Aussage allerdings tatsächlich?

Benutzeravatar

» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge



Natürlich ist das so, dieses Wissen ist für mich Alltag und selbstverständlich. So hatten wir zum Beispiel mehrere "Kims" bei uns in der Oberstufe, sodass die Lehrer da immer den Zweitnamen gesagt haben. Gerade die Kims bei uns haben immer den Zweitnamen dazu sagen müssen, bei den anderen (nicht geschlechtsneutralen Vornamen) musste das niemand machen. So kam es, dass (abgesehen von den Kims) man oft nie wusste, welche und wie viele weitere Vornamen die Mitschüler haben. Ich frage mich, wo da die Überraschung sein soll. Irgendwie muss man doch das Geschlecht zuordnen können, die Behörden erschaffen diese Regelung schließlich nicht umsonst.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Ich habe von dieser Regelung auch erst durch einen Bekannten von uns erfahren, der Koreaner ist und dementsprechend auch einen landestypischen Vornamen hat. Bei seiner Geburt wurden seine Eltern dann darauf hingewiesen, dass man den Vornamen nicht eindeutig einem Geschlecht zuordnen könne, sodass er einen zweiten "deutschen" Vornamen brauchte. Die Wahl fiel auf "Michael", da das ein sehr klassischer und einfacher Name ist. Er trägt jetzt also eine ziemlich lustige Vornamenkombination aus seinem koreanischen Namen und dem Zweitnamen Michael.

Im Wesentlichen finde ich diese Regelung sinnvoll. Ein Zweitname ist nichts unübliches und tut auch nicht wirklich weh, zumal er sowieso eher selten genannt und gebraucht wird. Mein Freund hat beispielsweise auch einen zweiten Namen, gibt ihn aber nur an, wenn explizit danach gefragt wird. Allerdings wird dadurch doch ermöglicht, dass man in der Wahl des ersten Namens relativ frei und uneingeschränkt bleibt, und damit ist dagegen nicht viel einzuwenden, finde ich.

» MaximumEntropy » Beiträge: 8470 » Talkpoints: 987,98 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Wenn der erste Name schon nicht eindeutig das Geschlecht bestimmt, dann muss es der zweite Name machen. Will man dort ebenfalls einen neutralen Namen verwenden, dann kommt der dritte und vierte mit ins Spiel. Nimmt man dann nur neutrale Sachen, dann wird es dem Standesbeamten auch zu bunt und er wird dich aus seinem Zimmer werfen und dir die hier geltenden Regeln dazu erklären.

Es macht schon Sinn, dass man das ganze mit dem Zweitnamen dann eindeutig als männlich oder weiblich Identifizieren kann und da macht es keinen Sinn wenn ich hinterher noch einen zweiten neutralen Namen schiebe, der darüber auch keine Aufklärung bringt und die Standesbeamten lassen sich auch nicht veräppeln von Eltern, die das lustig finden nur solche Namen zu wählen. Mir ist auch niemand bekannt, der so dumm ist, und es nicht begriffen hatte nach der Erklärung warum der Zweitname das Geschlecht angeben muss, wenn es der Rufname schon nicht macht.

Auch sollte man sich das vorher überlegen. Will das Kind irgendwann seinen ausgesuchten Rufnamen nicht mehr behalten und führen, hat aber einen zweiten, dritten oder gar vierten Vornamen, dann kann es relativ einfach auf einen der anderen Vornamen wechseln und diesen zum Rufnamen machen. Gerade bei Neutralen Namen kommt das schon vor, dass diese mit der Zeit dann doch lieber auf ihren Zweitnamen als Rufnamen wechseln. Hat man keinen zweiten Vornamen, dann ist der Wechsel wesentlich aufwendiger bis dieser vielleicht genehmigt wird. Somit sollte man auch den zweiten Vornamen immer mit Bedacht auswählen und das Kindeswohl dabei mit berücksichtigen.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Meine Freundin hat einen geschlechtsneutralen Namen, wobei ihr Zweitname ein typischer klangvoller Frauenname ist, der auch auf dem Buchstabe A endet. Sie erklärte mir, dass es wegen ihrem geschlechtsneutralen Namen so sein muss. Ihren Zweitnamen mag sie nicht, aber er erfüllt seinen Zweck, so dass sie nie einen Brief mit der Anrede "Herr" bekommen hat.

Benutzeravatar

» soulofsorrow » Beiträge: 9223 » Talkpoints: 23,42 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich wusste das schon immer, da ich auch einen "Kim" in der Klasse hatte, der noch einen zweiten Vornamen hatte, der eben eindeutig männlich war. Es ist also wirklich so, dass der zweite Vorname in einem solchen Fall zwingend ist, damit das Geschlecht eindeutig bestimmt ist.

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


In Deutschland ist gesetzlich geregelt was als Vorname erlaubt ist und was nicht. Zu diesen Regelungen gehört unter anderem auch, dass das Geschlecht durch den Vornamen eindeutig erkennbar sein muss. Und wenn dafür der erste Vorname nicht ausreicht muss eben ein zweiter her, so einfach ist das.

Ich habe mich nur schon gefragt, wie das wohl bei Kindern ohne eindeutiges Geschlecht gehandhabt wird, weil die ja in Zukunft als "divers" geführt werden dürfen.

Lustigerweise kannte ich in der Schule auch mehrere Kims - weibliche und männliche und welche, bei denen das der Nachname ist. Mir war gar nicht bewusst, dass das mal so ein Modename war. Also als Vorname. Der Nachname ist ja wohl so etwas wie das deutsche Müller oder Meier.

Benutzeravatar

» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Ich wusste das bisher nicht und kenne auch einen Dominique, bei dem ich gar nicht wusste, dass er einen Zweitnamen hat. Aber da der Name nicht geschlechtsspezifisch ist, wird das ja wohl der Fall sein. In der Schule habe ich auch nicht erlebt, dass deswegen jemand bei seinem zweiten Vornamen genannt wurde.

Benutzeravatar

» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Ich habe bisher noch nie gehört, dass Personen mit geschlechtsneutralen Vornamen einen zweiten Vornamen haben müssen, der das Geschlecht eindeutig kennzeichnet. Es gibt zwar einige Eltern, die aus Gründen der Klarheit und Verwechslungsgefahr zusätzlich einen zweiten Vornamen wählen, der auf das Geschlecht hinweist. Doch es ist nicht vorgeschrieben, einen zweiten Vornamen zu wählen und auch nicht verpflichtend.

Die Wahl eines geschlechtsneutralen Vornamens hat heutzutage sicherlich zugenommen, da immer mehr Menschen offener gegenüber geschlechtlichen Identitäten sind. Es gibt jedoch auch viele Menschen, die sich bewusst für einen klassischen Vornamen entscheiden, der eindeutig auf das Geschlecht hinweist. Jeder kann letztendlich selbst entscheiden, welchen Namen er seinem Kind geben möchte.

Natürlich kann es in manchen Situationen schwierig sein, das Geschlecht einer Person anhand des Vornamens zu erkennen. Doch in den meisten Fällen wird es in einem persönlichen Gespräch oder bei einem Treffen schnell deutlich werden, ob es sich um eine männliche oder weibliche Person handelt. In unserer Gesellschaft gibt es mittlerweile auch viele Möglichkeiten, sich ohne geschlechtliche Zuordnung auszudrücken und wahrgenommen zu werden, beispielsweise durch geschlechtsneutrale Pronomen.

» Aguti » Beiträge: 3109 » Talkpoints: 27,91 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Aguti, nur weil es kein Gesetz zu Vornamen gibt, stimmt das, was du schreibst nicht. Denn durch den fehlenden gesetzlichen Rahmen liegt die Entscheidung bei den Standesbeamten. Und weil Eltern und Verwaltungsapparat sich nicht immer einig sind, haben längst Gerichte festgelegt, was geht und was nicht.

Der Vorname muss das Geschlecht verdeutlichen. Ist er neutral, muss ein zweiter, eindeutiger Vorname gewählt werden. Ein Mädchen darf keinen Jungennamen tragen. Jungen dürfen keinen Mädchennamen tragen, außer Maria. Aber das muss dann mit einem Zweitnahmen gekoppelt werden. Ein Josef Maria ist also zwingend männlich. Es gibt noch viele weitere Regeln, die sich durch die Rechtspraxis etabliert haben, nur betreffen die nicht das Geschlecht.

» cooper75 » Beiträge: 13336 » Talkpoints: 500,20 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^