Abitur: Sozialkunde & Politik - Republik und Demokratie

vom 20.04.2008, 23:09 Uhr

Republik und Demokratie - Unterschied
- Demokratie
o Zuordnung der Staatsgewalt o Bestimmung des Trägers und der Ausübung der Staatsgewalt
o Betrifft die Art und Weise des Zusammenlebens im staatlichen und gesellschaftlichen Bereich
o Konkrete Ausgestaltung im GG
- Republik : Entscheidung über das Staatsoberhaupt
- Souveränität liegt bei beiden beim Volk - Republik schließt erbliche Vermittlung des Staatsoberhauptes aus

Klassische Staatsformenlehre

ARISTOTELES
- Ausrichtung der Staatsform nach Inhaber der Staatsgewalt

Gute Sicht Schlechte Sicht

Einer Monarchie Tyrannis
Mehrere Aristokratie Oligarchie
Alle Demokratie Ochlokratie

MACHIAVELLI
- Monarchie: Alleinherrschaft
- Republik : am Gemeinwohl aller orientierter Staat

Gestaltungsformen
- Parlamentarische Monarchie (GB)
- Präsidialdemokratie: Spitze der Exekutive ist zugleich Staatsoberhaupt (USA)
- Parlamentarische Demokratie (BRD)

Republikbegriff im Sinne des Artikel 20 GG:
- König kann nicht wieder eingesetzt werden
- Art. 28 GG : auch die Länder dürfen keinen König einsetzen

Demokratie
- Volksouveränität in Art 20 III
- Schutz des Staates
- Rechtsstaatlichkeit: jedes rechtliche Handeln muss mit Staatsordnung übereinstimmen
o Untrennbar verbunden
o Grundrechte → keine Eingriffe in GG ohne gesetzliche Grundlage; durch Entscheidungen des Souveräns
o Fiktion der Einwilligung aller in die Rechte
o Ohne Demokratie keine wirkliche Rechtsstaatlichkeit
- Voraussetzungen:
o Ausübung von Herrschaft an Bedingungen geknüpft
o Rückbindung aller Entscheidungen der Staatsgewalt an den Volkswillen Art 20 II GG
o Entscheidungswege, die dies ermöglichen Wahlen Art 38 GG
o Wahlmöglichkeiten Mehrparteiensystem Art 21 GG
o Zeitliche Begrenzung des Mandats der Staatsorgane Art 39 I 1 GG
o Minderheitenschutz Art 43,44
o Politische Bürgerrechte Meinungs-Versammlungsfreiheit Art 5,8,38 I GG
- Formen:
o Präsidentiell und parlamentarisch
o Unmittelbar und mittelbar
o Mehrparteienstaat und Einparteienstaat
o → gemischte Verfassung

ECHTE ODER FREIHEITLICHE
- Staatsgewalt muss tatsächlich vom Volk ausgehen ( Repräsentativ )
- Wahlprinzip
- Mehrparteiensystem
- Prinzip der demokratischen Legitimation
- Demokratische Rückkopplung
- Mehrheitsprinzip und Minderheitenschutz
- Politische Meinungs- und Bestätigungsfreiheit
- Keine Demokratie ohne rechtsstaatliche Ordnung und ohne Gewährleistung der Freiheitsrechte ( Stellung der Opposition )

AUSGESTALTUNG IM GG
- Art 20 I GG
o Voraussetzung für dir Mitwirkung der BRD in der EU Art 23 I GG
o Einzig mögliche und vertretbare Staatsform
- Art 20 II 1 GG
o Uneingeschränkte Volksouveränität
- Art 20 II 2 GG
o Ausübung der Staatsgewalt
o Keine Kompetenz- oder Ermächtigungsgesetz

UNMITTELBARE
- Volk selbst trifft die maßgeblichen Sach- und Personalentscheidungen
- Versammlungsdemokratie
- Rechtslage nach dem GG
o Keine weiteren Entscheidungen über die Gesetzmäßigkeit von Volksabstimmungen
o Positiv-rechtlich:
□ Nicht ausdrücklich verboten
o Entstehungsgeschichte
□ Reife und Zuverlässigkeit der Bürger
□ Entwicklungsgeschichte spricht gegen die Zulässigkeit von Volksentscheiden
o ∑ auf Bundesrechtlicher Ebene nicht vorgesehen und nicht zulässig
- Verfassungspolitische Erwägungen
- Historische Argumente:
o Weimarer Reichsverfassung
o Grundsätzliche Einwände
□ Nur gegen die generelle Einführung der unmittelbaren Demokratie
□ Nicht gegen plebiszitäre Elemente in der repräsentativen Demokratie
o Allgemeine Erwägungen
□ Verfassungspolitische Erwägungen
• Kein Ja aber
• Einfachere und verständlichere Gesetze
• Volksabstimmungen für Grundsatzfragen
o Positive Aspekte:
□ Korrektiv zur Parteienherrschaft
□ Demokratische Disziplinierung der Regierung
□ Korrektiv der öffentlichen Meinung
□ Aktivierung der Bürger
o ∑ durchaus beachtliche Argumente für die verfassungsrechtliche Einführung von Volksabstimmungen
o Meinung kann auch über Meinungsforschungsinstitute eingeholt werden

REPRÄSENTATIVE
- Bundestag
o Bestimmte Zuständigkeiten und Aufgaben
o Anderen Verfassungs- und Staatsorganen erforderliche demokratische Legitimität vermitteln
o Bundesstaatlich gegliedert

Mehrheitsprinzip und Minderheitenschutz

MEHRHEITSPRINZIP
- allseits befriedigende Lösung
- Ausgestaltung
o Bezugsgröße
□ Abstimmungsmehrheit
□ Anwesenheitsmehrheit
□ Mitgliedermehrheit
o Quorum
□ Erforderliche Anzahl der Stimmen
□ 50 % plus 1 Stimme
□ Einfache und qualifizierte Mehrheit
o Kombinationen
o Regelungen des GG
- Anforderungen der Mehrheit entsprechen der jeweiligen Bedeutung
- Rechtsstaatlichen Grenzen unterworfen

MINDERHEITENSCHUTZ
- je höher die Anforderungen, desto mehr Einfluss erlangt die Minderheit

∑ Rechnerische Größen, da das GG die Begriffe Mehrheit und Minderheit nicht kennt

LG,H

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