Wie könnte die Entmachtung von Ministerpräsidenten aussehen?
In der Talkrunde bei Anne Will hat die Bundeskanzlerin Merkel durchblicken lassen, dass die Ministerpräsidenten, welche von dem vorgegebenen Kurs der Corona-Politik des Bundes abweichen, notfalls über Gesetzesänderungen zu entmachten. Aber was soll man sich denn darunter vorstellen und wie könnte denn solch eine „Entmachtung“ in der Praxis aussehen? Gesetze kann man ja am Bundesrat vorbei auch nicht beliebig ändern und ob diese dann Mehrheitsfähig sind, ist vielleicht auch noch fraglich.
Sie hat ja mittels des Infektionsschutzgesetzes bereits das Parlament entmachtet. Ich denke mal, man müsste dieses nur durch einen entsprechenden Passus ergänzen. So wie der Bundesrat auch bisher alles widerstandslos abgenickt hat, dürfte er auch in diesem Fall kaum querschießen.
Das Infektionsschutzgesetz müsste dafür angepasst werden, zum Beispiel, indem konkreter gesagt wird, was in welchen Fällen genau getan werden muss. Das muss allerdings durch den Bundestag und den Bundesrat. Das könnte in diesen Zeit sehr schnell vonstatten gehen. Merkel alleine kann nichts machen. Das hat sie ja auch in dem Interview gesagt. Ich fände es gut, wenn es in dieser wirklich schweren Krise einen Krisenstab mit mehr Vollmachten gäbe. So ist es nur noch ein einziges durcheinander.
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