Laufzeit von Honorarvertrag durch Krankschreibung absitzen?
A hat einen Vertrag mit einem Unternehmen geschlossen, in dem sich A dazu verpflichtet hat, dem Unternehmen zwei Jahre lang zur Verfügung zu stehen bzw. in dem Unternehmen zwei Jahre lang tätig zu sein. Ansonsten müsste A Fortbildungskosten zurückzahlen. Nun will A aber aus dem Unternehmen eher austreten, weil es viele Konflikte gab und A keine Lust mehr hat, noch die restlichen Monate diese Konflikte auszuhalten.
Andererseits will A auch die Fortbildungskosten nicht zurückzahlen und hat daher schon einmal mit einem befreundeten Anwalt gesprochen. Der riet A, die paar Monate noch auszusitzen, bis der Vertrag endet, weil man gegen diese Regelung im Vertrag nicht vorgehen könne. A solle sich, wenn es zu anstrengend wird, krank schreiben lassen.
A hat sich nun aber gefragt, ob denn eine Kranschreibung auch als Vertragslaufzeit gilt. Denn im Vertrag steht ja „zwei Jahre lang tätig“, wenn man aber krank geschrieben ist, dann ist man ja in dem Moment nicht tätig. Wird denn dann ein Zeitraum der Krankschreibung bei den zwei Jahren herausgerechnet? Oder geht das wirklich, dass A sich krankschreiben lässt und damit die restliche Zeit absitzt?
Ein Vertrag der befristet ist, endet auch dann, wenn das Datum erreicht ist, unabhängig davon ob man in der Zeit krank war oder im Urlaub gewesen ist, sofern natürlich nichts anderes schriftlich verabredet wurde. Für Kranksein kann selbstverständlich keiner was. Wer einen Krankenschein anfechten möchte, muss das erstmal tun.
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