Wie können Grundbuch Einträge geändert werden?
Wenn sich Familien dafür entscheiden ein Haus zu kaufen, dann fallen einige bürokratische Wege und Hürden an, welche erledigt und überwunden werden müssen. Um Eigentumsverhältnisse festzulegen, ist beim Immobilienkauf ein Eintrag im Grundbuch notwendig. Doch wenn der bisherige Besitzer einer Immobilie ausgetragen und ein neuer Hausherr eingetragen werden soll, wie geschieht das, wo kann das Grundbuch geändert werden? Ist dafür zwingend ein Notar notwendig oder kann auch das Finanzamt oder das städtische Liegenschaftsamt solche Einträge verändern? Muss dafür ein Antrag gestellt werden und wenn ja, wie muss dieser erfolgen, sind immer auch bestimmte Formen und Fristen einzuhalten?
Ich kenne das nur so, daß dafür ein Notar konsultiert werden muss, welche gegen eine Gebühr die Änderung vornimmt oder vornehmen lässt. Die Änderung muss jedoch rechtens sein und kann nur vom Eigentümer, nicht von Fremden vorgenommen und beantragt werden. Wie hoch die Kosten pro Änderung sind, weiß ich nicht. Es wird von Änderung zu Änderung und bei jedem Notar anders sein.
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