Können Freiberufler Werbungskosten von der Steuer absetzen?

vom 17.03.2021, 00:18 Uhr

Freiberufler müssen ihre Dienstleistungen genauso bewerben wie normale Selbstständige mit dem Unterschied beim Finanzamt aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit anders geführt zu werden. Doch auch dem jeweiligen Freiberufler entstehen Kosten, beispielsweise durch das Schalten von Zeitungsannoncen, Inseraten im Internet oder durch dem Anfertigen von Werbeflyern. Können Freiberufler ihre entstandenen Werbungskosten von der Steuer absetzen oder ist das nur Unternehmen sowie Privatpersonen vorbehalten?

» Excelsior » Beiträge: 513 » Talkpoints: 0,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Was ist denn ein normaler Selbstständiger? Ein Freiberufler ist ein Selbstständiger und kann selbstverständlich Werbungskosten absetzen. Du scheinst da einiges durcheinanderzubringen. Was verstehst du unter Privatperson? Als Privatperson ohne Berufsbezug kann man keine Werbungskosten abziehen.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Huch, hier geht aber einiges durcheinander. Wie Blümchen sagt, sind Freiberufler selbstständig, sie betreiben nur kein Gewerbe. Was allerdings nicht stimmt, Selbstständige können keine Werbungskosten geltend machen. Schließlich sind sie keine Arbeitnehmer. Dafür gibt es bei Selbstständigen die Betriebsausgaben.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Stimmt, bei Selbstständigen heißt es Betriebsausgaben. Ich habe es immer als Werbungskosten bezeichnet, als ich mal für eine Übergangszeit als Nachhilfelehrerin freiberuflich tätig war, weil ich im Wesentlichen das absetzen konnte, was ich vorher als Werbungskosten absetzen konnte. Aber steuerrechtlich sollte man da begrifflich natürlich unterscheiden.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Nicht nur begrifflich. Als Freiberufler setzt du diese Kosten in der Einnahmenüberschussrechnung ab, da bist du in den Formularen an ganz anderer Stelle unterwegs. Eigentlich ist es so: Weil Selbstständige in freien Berufen und Gewerbetreibende Ausgaben, die für die Tätigkeit erforderlich sind, steuermindernd geltend machen können, haben Arbeitnehmer die Werbungskosten bekommen. Schließlich haben auch die zwingende Ausgaben, um überhaupt arbeiten zu können, aber sie könnten sie sonst nicht absetzen.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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