Müssen Mieter für verlorene Schlüssel aufkommen?
Um eine Mietwohnung zu betreten, brauchen Mieter in der Regel einen Schlüssel. Doch manchmal kommt es vor, dass der ein oder andere Schlüssel verloren geht und nicht mehr auffindbar ist. Oft ist es dann so, dass sämtliche Türschlösser ausgetauscht werden müssen. Muss für die Kosten der Mieter aufkommen, der die Schlüssel verloren hat oder greift hier eine Inventar- oder Hausratversicherung des Vermieters beziehungsweise Mieters?
Der Mieter muss dafür aufkommen, wenn er den Schlüssel verliert, notfalls für alle Schlösser des Hauses, falls die ausgewechselt werden müssen. Daher ist es gut, wenn man eine Haftpflichtversicherung hat, die Schlüssel mit einschließt. Ich habe eine solche Versicherung.
Bei unseren Mietwohnungen ist es zum Glück so, dass alle ihre Schlüssel für den eigenen Eingang haben. Diese dürfen in Absprache nachgemacht werden, für die Personen, die im Haushalt leben. Sollte ein Schlüssel verloren werden, dann müssen die vom Mieter ersetzt werden. Die im Übergabeprotokoll angegebenen Schlüssel müssen auch zurück ausgehändigt werden. Eine Haftpflichtversicherung lohnt sich für einen 10 Euro Schlüssel nur, wenn die Absicherung im Preis enthalten ist. Ansonsten ist sie aber sie aber auch für den Arbeitsschlüssel zu empfehlen, da es ja meistens Generalschlüssel mit teuren Schließanlagen sind. Wohnt man in einem Haus mit vielen Parteien, dann muss der Schlüssel für den Hausflur ja auch für alle erneuert werden.
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