Garage im Vertrag, aber nicht nutzbar

vom 31.08.2010, 20:35 Uhr

A ist zu Anfang des Monats in eine neue Wohnung gezogen. Ein Kellerraum steht nicht zur Verfügung, statt dessen sollte aber eine halbe Garage im Preis mit inbegriffen sein. In dieser sollten unter anderem die Mülltonnen untergestellt werden, die jede Mietpartei einzeln hat. Nun hat A aber noch zusätzlich eine der übrigen freien Garagen angemietet um einen Stellplatz für das Auto zu haben. Der Schlüssel zur halben Garage war bei der Wohnungsübergabe nicht da und sollte nachgereicht werden.

Das ist nun einige Wochen her und A hat mehrfach versucht den Vermieter zu erreichen. Gelungen ist ihm dies erst heute, auf die Anfrage wann man denn nun den Garagenschlüssel bekäme, wurde abgewiegelt, dies sei ja unnötig, weil A ja eine zusätzliche Garage zur Verfügung hat. Als A dann darauf bestand, dass es anders abgesprochen sei, erklärte der Vermieter, dass das bei den Vormietern auch so gewesen sei, ohne dass es ein Problem gegeben habe und er nun nicht verstehe, wozu A unbedingt die zweite Garage auch noch brauche.

Zum einen ist es sehr beengt, wenn Auto und Mülltonnen in der Garage stehen, für die Fahrräder ist so gar kein Platz mehr und diese müssen im Hof stehen. Außerdem stellt sich A auf den Standpunkt, dass die halbe Garade zur Nutzung versprochen wurde und im Preis mit inbegriffen ist, diese Leistung also auch erbracht werden muss. Das Nutzungsrecht steht sogar im Mietvertrag festgeschrieben.

Welche Möglichkeiten hat A nun den Vermieter zur Herausgabe des Schlüssels zu bewegen? Ausziehen möchte A nicht unbedingt, weil er ohnehin nur für 18 Monate in der Stadt zu bleiben gedenkt und dadurch eine erneute Wohnungssuche doch sehr umständlich wäre. Was kann A also machen?

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das ist immer wieder ein recht heikles Problem, da A zum einen natürlich verständlicherweise auf diese im Mietvertrag zugesicherte halbe Garage bestehen möchte und meiner Meinung nach rechtlich auch Anspruch darauf hat, aber andererseits sollte man immer abwägen, inwieweit man den Vermieter wirklich angreift, denn man möchte ja nicht unnötig das Verhältnis verschlechtern.

Der Vermieter ist es vom Vormieter von A vermutlich so gewohnt und hat die Garage selber in Benutzung und möchte die nun nicht abgeben. Wenn die halbe Garage aber vertraglich zugesichert ist und sogar dafür gezahlt wird, soweit das explizit im Mietvertrag festgeschrieben ist, dann sollte A darauf auch bestehen.

Meiner Meinung nach sollte A folgendermaßen vorgehen: er stellt dem Vermieter schriftlich eine Frist, bis wann er den Schlüssel für die halbe Garage bei ihm abzugeben hat. Diese Frist sollte so etwa zwei Wochen betragen, also zum Beispiel den 15. September. Zudem sollte A in seinem Schreiben androhen, dass er nach Verstreichen dieser Frist eine Mietkürzung vornehmen wird in Höhe der Kosten für die halbe Garage. Da A ja eine weitere Garage angemietet hat, lässt sich ja recht einfach herausfinden, falls es nicht sowieso einzeln im Mietvertrag aufgelistet ist, wie hoch die Kosten für die halbe Garage monatlich sind.

Sehr oft lassen sich Vermieter schon durch die bloße Androhung einer Mietkürzung zum Einlenken bewegen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann empfehle ich, diese Drohung auch wirklich durchzuziehen und wenn alles nichts hilft nochmal bei einem Mieterverein nachzufragen, was man ansonsten noch in die Wege leiten könnte.

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» diezeuxis » Beiträge: 1207 » Talkpoints: 964,75 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


A hat inzwischen nochmals mit dem Vermieter gesprochen. Bei der Wohnungsübergabe hatte A, weil der Schlüssel nicht da war, gesagt, dass es vorläufig auch so gehe. Der Vermieter behauptet nun das Wort "vorläufig" sei niemals gefallen, sondern A habe mündlich auf die Nutzung dieser Garage verzichtet. Es stehe zwar anders im Vertrag, aber ein mündlicher Verzicht sei ebenso rechtsgültig und A könne deswegen nicht mehr auf die Nutzung der Garage pochen.

A hält dies für Quatsch, zumal nichts derartiges gesagt worden ist. Abgesehen davon hat der Vermieter auch keinen Zeugen dafür, dass A mündlich endgültig auf die Nutzung der Garage verzichtet haben soll, insofern sollte es schwer werden sich darauf zu berufen.

Dass der Vermieter die Garage selbst nutzen will und den Schlüssel darum nicht heraus rücken will, kann A sich übrigens nicht vorstellen. Die Wohnung liegt in einem großen Wohngebiet mit mehreren Mehrfamilienhäusern, die alle dem Vermieter gehören. Er selbst wohnt allerdings in keiner der Wohnungen, so dass eine private Nutzung der Garagen dort eher unwahrscheinlich ist. Eine Doppelvermietung wirkt da schon wahrscheinlicher.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich bin mir nun nicht ganz sicher, aber ich meine dass mündliche Absprachen bei Mietverträgen nicht zwingend rechtskräftig sind. Mein Vater vermietet auch einige Wohnungen und er hatte bei einer Wohnungsbesichtigung der jungen Frau und der Schwiegermutter die Wohnung zugesagt. Bei der Mietvertragsunterzeichnung kam dann der Freund der jungen Frau dazu, der natürlich mit einziehen sollte, und von dem war mein Vater aufgrund seiner Art alles andere als begeistert. Da mein Vater aber auch noch meinte, dass mündliche Absprachen bindend sind, hat er den Vertrag dennoch mit den Beiden geschlossen. Im Nachhinein hat er dann vom Anwalt erfahren, dass er davon ohne Probleme hätte zurücktreten können und nicht verpflichtet war, den Vertrag wirklich durchzuführen.

Wenn beide keine Zeugen für die Absprache bei der Schlüsselübergabe haben, wo es um das Wörtchen "vorläufig" geht, dann steht ja Aussage gegen Aussage und ich denke, wenn es wirklich hart auf hart kommen würde, würde für Mieter A entschieden werden, zumal das ja auch im Mietvertrag so geregelt ist. Wenn A wirklich darauf besteht, die halbe Garage nutzen zu können, dann sollte er sich wirklich mal an einen Mietverein oder den Mieterschutzbund wenden, denn da kann man ihm genauere Auskünfte geben. Meist verlangen die eine kleine Gebühr, aber die dürfte im Rahmen sein.

Unter den Umständen wie du sie beschreibst, scheint der Vermieter wirklich die Garage vermutlich doppelt vermietet zu haben. Sollte dies der Fall sein, egal ob nun absichtlich oder versehentlich, sollte aber nach einer Lösung des Problems gesucht werden. Die beste Lösung wäre natürlich, dass Mieter A eine andere halbe Garage zur Verfügung gestellt kriegt oder aber er eben weniger Miete zahlt in Absprache mit dem Vermieter, falls keine Garage mehr frei sein sollte.

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» diezeuxis » Beiträge: 1207 » Talkpoints: 964,75 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich würde nur für das Miete zahlen, was ich auch selbst nutzen kann und darf. Eine Mitnutzung würde ich schon aus Haftungsgründen nicht wollen. Geht mal am eigenen oder am Fremdbesitz was kaputt ist es dann wiederum ein Krampf, andere dafür haftbar machen zu wollen. Von daher würde ich schon vor Mietbeginn alles dafür tun um die Wohnung und die Garage besenrein übergeben zu bekommen und sich nicht auf mündliche Dinge zu verlassen. Am Ende zählt für mich nur der Ist Zustand und das, was vertraglich vereinbart wurde, nicht mehr und nicht weniger. Auch ein Übergabeprotokoll für die Wohnung und Garage sollte immer gemacht werden.

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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