Worauf achten, wenn man ein Zimmer untervermieten will?

vom 17.06.2019, 11:12 Uhr

Der Mann von Frau Zimmerer ist verstorben. Die Wohnung in der sie wohnt ist eine Eigentumswohnung. Da Frau Zimmerer finanziell nicht ganz so gut da steht und auch die Wohnung noch abbezahlt werden muss, dachte sie daran ein Zimmer ihrer großen Wohnung unterzuvermieten. Das Zimmer soll möbliert vermietet werden oder zumindest teilmöbliert. Weiterhin ist Badbenutzung und auch Küchenbenutzung und ein kleiner Kellerraum bei diesem Zimmer dabei.

Worauf sollte Frau Zimmerer achten, wenn sie ein Zimmer in ihrer Wohnung untervermietet? Wenn es mit dem Mieter dann nicht klappen sollte und die zwei sich nicht verstehen, kann man diesem Mieter dann auch wieder kündigen? Kann man eine Probezeit vereinbaren? Kann man einen befristeten Mietvertrag machen? Wo könnte Frau Zimmerer sich da genauer erkundigen oder wisst ihr schon, wo sie drauf achten sollte von der Mietersuche bis zur eventuellen Kündigung?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich würde das Ganze auf jeden Fall mit einem Anwalt besprechen, damit man dann auch einen Mietvertrag hat der wirklich stimmig ist und den man einen nicht zum Nachteil auslegen kann. Wenn man das selber macht, geht da vielleicht einiges schief und dann hat man das finanzielle Nachsehen. Es gibt da sicherlich einige Kniffe, die zu beachten sind, ein guter Vertrag ist da eine sehr wichtige Grundlage. Ansonsten würde ich mir natürlich Einkommensnachweise zeigen lassen, die Schufaauskunft geben lassen und solche Sachen, das ist letztendlich auch keine Garantie, aber schon mal ein guter Schritt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, braucht sie keine Erlaubnis von einem Vermieter. Nur wenn sie selber Mieterin ist, braucht sie einen triftigen Grund für die Untervermietung. Das könnte zum Beispiel der Auszug der Kinder sein oder der Tod des Ehepartners. Dann muss es der Vermieter erlauben. Aber fragen muss man trotzdem.

Die Kündigungsfristen sind bei Untervermietungen sehr viel kürzer als bei normalen Mietverträgen. Wenn ich mich richtig erinnere, sind das Mitte des Monats zwei Wochen zum Ende des Monats. Im Internet gibt es vorgefertigte Untermietverträge, die speziell dafür formuliert sind.

Eine Probezeit gibt es nicht. Das braucht man auch nicht, weil die Kündigungsfristen ja so kurz sind. Man sollte sich die Person genau anschauen, die man in der Wohnung lässt. Nicht, dass sie jeden Abend Party feiert oder Drogen nimmt.

Es muss einem aber bewusst sein, dass der Untermieter selbstverständlich auch Rechte hat. So darf man zum Beispiel keinen Besuch verbieten, auch wenn dieser über Nacht bleibt. Dieser Besuch darf natürlich nicht mit einziehen.

Ich hatte in einer bestimmten Lebenssituation mal Untermieter, hatte mich aber überhaupt nicht wohlgefühlt damit. Ich bin kein besonders geselliger Mensch und speziell die Besuche meiner Untermieterin haben mich extrem gestört. In einer Wohnung hört man ja alles. Es war aber mein Problem. Sie hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Irgendwann ist sie dann ausgezogen, weil sie eine eigene Wohnung mit einer Freundin gefunden hat.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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