Wohin mit ungewollten Eiswürfeln?
vom 02.07.2014, 16:48 Uhr
blümchen hat geschrieben:Wenn ich ein Getränk ohne Eiswürfel bestelle und eines mit bekomme, dann lasse ich es selbstverständlich zurückgehen.
So streng bin ich da normalerweise nicht. Ich würde vielleicht beim Erhalt des Getränks sagen, dass ich es eigentlich ohne Eiswürfel bestellt habe, würde es aber normalerweise trotzdem behalten, weil der Unterschied nicht so gravierend ist. Anders wäre es, wenn ich zum Beispiel ein Glas Wein bestelle und stattdessen Bier bekomme. Dann würde ich es zurückgehen lassen, weil ich kein Bier mag und mit dem falsch gebrachten Getränk nichts anfangen kann.
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