Kontokündigung rechtens wegen Ermittlungsverfahren?
Ein Familienmitglied hatte vor geraumer Zeit eine Ermittlung seitens der hiesigen Polizeistelle zu vermelden. Diese hat auch, da es um Geld ging, bei der Sparkasse angefragt, und entsprechende Rückantworten erhalten.
Nun bekam er ein Termin bei seinem Berater der Sparkasse, der ihm aufgrund des Ermittlungsverfahren mitteilte, dass man ihm das Konto kündigen würde. Er eben noch Zeit hat sein Geld herunterzuholen usw.
Mein Familienmitglied beteuerte seine Unschuld. Und nun kommt es, das Ermittlungsverfahren wurde auch recht zügig eingestellt. Sein Konto bekommt er aber dennoch nicht zurück und natürlich auch keine Entschuldigung.
Ist es denn überhaupt rechtens, wenn man bedenkt, dass man vor dem Gesetz solange als unschuldig gilt, dass man bereits von dem Bankinstitut als „schuldig“ erklärt wird nur weil ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde? Kann er diese Kontokündigung anfechten?
Die Sparkasse erscheint mir generell keine sehr humane volksnahe Bank zu sein. Ich habe schon mehrere Fälle gehört - auch wegen Krediten etc. - bei denen diese Bank total unmenschlich gehandelt hat. Ich kenne die Konditionen und den Vertragsinhalt von Sparkassenkonten nicht, aber grundsätzlich kann ich mir auch nicht vorstellen, dass man als Bank nur wegen eines Verdachts den Vertrag außerordentlich kündigen kann.
Mir wird diese Bank immer unsymphatischer. Selbst wenn er ein Recht auf Anfechtung dieser Kontokündigung hat würde ich mir an seiner Stelle überlegen ob es nicht eine alternative Bank in seiner Nähe gibt die grundsätzlich eine menschlichere Einstellung hat. Also ich persönlich würde mir vermutlich nicht die Mühe machen diesen Vorgang anzufechten. Auf so einen Vertragspartner könnte ich gerne verzichten.
Ähm, eine Bank kann ein Konto kündigen, wenn sie das möchte.Ebenso wie der Kunde sich für eine Bank entscheiden kann, kann eine Bank sich die Kunden aussuchen und Geschäftsbeziehungen beenden. Es gibt nur das Recht auf ein Basiskonto, aber selbst das kann schwierig werden. Mehr als ein Basiskonto muss aber keine Bank anbieten.
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