Welcher Nebenjob ist für eine 13-jährige geeignet?

vom 06.10.2019, 23:29 Uhr

Meine Tochter wird bald 13 Jahre alt und möchte sich zum Taschengeld etwas dazu verdienen. Das hat sie mir bereits jetzt schon angekündigt. Eigene Ideen bezüglich der Art des Jobs hatte sie allerdings nicht und mich um Hilfe gebeten.

Ich selbst habe früher als Jugendliche Werbung und Zeitungen ausgetragen. Das war allerdings gerade im Winter schon ganz schön hart. Zudem hab ich von mehreren Seiten schon gehört, dass diese Art von Job eigentlich nur noch Ausbeute ist und sich nicht wirklich rechnet.

Mir würde noch so etwas wie Baby- oder Hundesitting einfallen. Aber würdet ihr einem 13 jährigen Mädchen schon euer Kind/Tier anvertrauen, wenn diese in dem Bereich noch keine Erfahrung hat? Habt ihr vielleicht eine andere sinnvolle Verdienstidee?

» EngelmitHerz » Beiträge: 3943 » Talkpoints: 17,00 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Kinder bis zum 15. Lebensjahr dürfen keinen Nebenjob annehmen. Da wirst du nicht viel finden. Möglich sind allerdings Arbeiten beim Film und im Theater als Statist. Aber die nehmen auch lieber ältere Kinder weil die zu erfüllenden Auflagen dann nicht so hart sind.

Wenn ich vor der Frage stehen würde, würde ich mein Kind in die Geheimnisse von EBay einweihen. Ich würde dort nicht mehr gebrauchte Dinge aus dem Kinderzimmer anbieten. So ein Job hätte mehrere Vorteile, das Kind lernt die Grundsätze vom kaufmännischen Denken, wie man etwas ordentlich verpackt, freundliches kommunizieren und das Kinderzimmer wird auch übersichtlicher.

Ich weiß natürlich dass man für eine Anmeldung volljährig sein muss so, aber eine Überlegung ist es wert. Besser als das Austragen von Zeitungen bei Wind und Wetter.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Wie kommst du darauf, dass Kinder unter 15 Jahre nicht arbeiten dürfen? Ab 13 Jahren ist es erlaubt, dass Kinder zwischen 8 und 18 Uhr, aber nicht vor und während der Schulzeit zwei Stunden am Tag leichte Tätigkeiten ausüben. In landwirtschaftlichen Betrieben sind sogar drei Stunden erlaubt.

Ich habe damals richtig gut mit Prüfungsvorbereitung und Prüfungsvorstellung von Hunden und Korrekturberitt und Turniervorstellung von Pferden verdient. Klassenkameraden haben Rasen gemäht, Babys gesittet, Lieferungen vom Supermarkt mit dem Fahrrad zugestellt und Zeitschriften im Abo ausgeliefert.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Das zielt auf Arbeiten im eigenen Haushalt und in eigenen landwirtschaftlichen Betrieben ab was du meinst. Unter 13 geht aber gar nichts, du musst 14 sein um Zeitungen austragen zu dürfen. Mehr Möglichkeiten gibt es dann wenn man älter ist. Ich hatte mich verschrieben, meinte 14 Jahre. Wie alt warst du denn bei den beschriebenen Tätigkeiten?

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Also aufgrund eurer Diskussion bezüglich erlaubtem Nebenjob habe ich gerade mal Google befragt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt dies klar und deutlich. Kinder zwischen 13 und 14 Jahren dürfen mit Einwilligung der Eltern nach der Schule maximal zwei Stunden täglich arbeiten. Jedoch nicht zwischen 18 Uhr und 8 Uhr morgens. und es muss eine "leichte Beschäftigung" sein. Bei dem von mir gelesenen Artikel sind hier auch Zeitung austragen, Hunde bzw. Babysitting, Einkaufsservice, Arbeiten auf dem Bauernhof oder Nachhilfeunterricht aufgezählt.

» EngelmitHerz » Beiträge: 3943 » Talkpoints: 17,00 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Nur als Hinweis, das 13. Lebensjahr muss vollendet sein. Kinderarbeitsschutzverordnung gilt hier, danach das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Wobei ich immer sage, wo kein Kläger da kein Richter. Ich halte es durchaus für vernünftig wenn die Kleinen frühzeitig sich beteiligen um sich ihre Wünsche zu erfüllen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Du irrst doch und das gleich doppelt. Schau ins Jugendarbeitsschutzgesetz, da wirst du feststellen, dass ab 13 Jahren zwei Stunden leichte und geeignete Arbeit erlaubt ist.

Und wer 13 Jahre alt ist, hat das dreizehnte Lebensjahr vollendet. Das ist nicht erst mit 14 der Fall. Denn erster Geburtstag gleich erstes Lebensjahr vollendet, zweiter Geburtstag gleich zweites Lebensjahr vollendet und so weiter.Ab den dreizehnten Geburtstag dürfen leichte Tätigkeiten gegen Geld ausgeführt werden. Das ist tatsächlich so.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sagt zwar deutlich in Paragraph 2, dass man unter 15 Jahre Kind ist und erklärt in Paragraph 5, das Kinderarbeit verboten sei. Danach kommen aber die Ausnahmen. Und von Hilfe in der Familie ist nicht die Rede, denn das Gesetz verlangt auch, dass der Arbeitgeber die Eltern über mögliche Gefahren der Tätigkeit aufklärt.

Übrigens werden die Regeln mit steigendem Alter kaum lockerer, wenn ein Jugendlicher in Vollzeit zur Schule geht. Denn Schüler werden bis zur Volljährigkeit vom Jugendarbeitsschutzgesetz weiter wie Kinder behandelt. Und wer eine Ausbildung macht, kann auch kaum nebenher arbeiten, weil die Arbeits- und Ruhezeiten strikt geregelt sind.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Was meinst du mit "Ausbeute"? Klar wird man vom Werbung Verteilen nicht reich und wenn man sich den Stundenlohn ausrechnet wird man sicher besser bezahlte Jobs finden, aber die findet man für 13-jährige nun mal nicht so häufig. Wenn man nicht gerade einen Job im Bekanntenkreis findet wird es wohl auch eher schwer werden fremde Leute zu finden, die einem fremden Teenager ein Haustier oder gar ein Kind anvertrauen.

Einer meiner ersten Jobs war Werbeprospekte verteilen. Ich habe das immer als bezahlten Spaziergang gesehen. Später hatte ich dann noch einen Dogwalking Job, der gemütliche Mops einer Nachbarin, dem mehr Bewegung und eine Diät verordnet worden sind. Der war der perfekte Begleiter auf meiner Runde weil es ihn nicht gestört hat, dass der Spaziergang an jedem Haus unterbrochen wurde. Ganz im Gegenteil. :lol:

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


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