Rechts-Irrtümer aus dem täglichen Leben

vom 14.08.2019, 00:42 Uhr

Regeln haben sich geändert und manchmal haben sich die auch falsche Tatsachen in der heutigen Zeit etabliert. Zurzeit ist ja Grillzeit und nicht jeder hat einen Garten, da wird auch mal auf dem Balkon gegrillt. Es gibt kein generelles Grillverbot und ein gelegentliches Grillen, müssen die Nachbarn hinnehmen. Oder noch so ein Irrtum was die Wohnung betrifft ist, darf der Vermieter einen Schlüssel meiner Wohnung haben - nein.

Es gibt auch noch viele Rechts-Irrtümer im Bereich Drogen & Verkehr, beim Einkauf im Beruf oder beim Einkauf. Zum Beispiel im Straßenverkehr, wer auffährt, hat Schuld, dass stimmt nicht immer. An einen Auffahrunfall sind in der Regel zwei oder mehrere Parteien beteiligt und es gibt ja verschiedene Situationen wo man plötzlich bremsen muss. Genauso mit dem Drogenkonsum, die Einnahme von Drogen ist nicht strafbar, jedoch der Anbau, Herstellung, Erwerb, Verkauf und Besitz. Kennt ihr auch Rechts-Irrtümer oder Halbweisheiten aus dem täglichen Leben, die man unbedingt wissen sollte?

» baerbel » Beiträge: 1517 » Talkpoints: 601,73 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



baerbel hat geschrieben:Genauso mit dem Drogenkonsum, die Einnahme von Drogen ist nicht strafbar, jedoch der Anbau, Herstellung, Erwerb, Verkauf und Besitz

Diese Logik werde ich nie verstehen. Wenn ich mir einen Joint reinknalle, dann besitze ich ja diese Drogen. Wenn ich den Joint weg geraucht habe, musste ich ihn ja vorher besitzen und auch irgendwo erwerben. Ich kann also zugedröhnt bis oben hin sein und ich habe mich nicht strafbar gemacht, obwohl ich ja nachweislich im Besitz gewesen bin bevor ich mich zugedröhnt habe und ich muss das zeug auch entweder angebaut haben oder erworben haben. Ich frage mich, wie man sowas im Gesetz trennen kann. Ich weiß, dass es so ist. Aber es ist doch echt bescheuert.

Was das Grillen auf dem Balkon betrifft, so kann der Vermieter das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon wegen Brandgefahr verbieten. Das wäre auch rechtens und kein Rechtsirrtum.

Neulich habe ich mich mit einem Polizisten unterhalten. Er meinte, dass viele denken, dass sie jemanden zuparken dürfen, der den privaten Parkplatz blockiert hat. Derjenige, der den privaten Parkplatz blockiert hat bekommt allenfalls eine Verwarnung. Aber der, der dieses Fahrzeug dann zuparkt bekommt eine Anzeige wegen Nötigung. Es ist also auch hier ein Rechtsirrtum, dass man jemanden zuparken kann, der einen Parkplatz blockiert, der einem gehört.

Schon in der Fahrschule bekommt man eingetrichtert, dass man die Lichthupe nicht dazu verwenden darf, ein Überholmanöver anzukündigen und damit dem Vordermann darauf aufmerksam macht, dass man überholen will und dass dieser dann auf die rechte Fahrbahnspur wechselt. Das sei eine Nötigung und außerdem sehr unhöflich. Aber es ist richtig, dass man außerhalb einer geschlissenen Ortschaft die Lichthupe in diesem Fall betätigt. Denn das ist die Hauptaufgabe der Lichthupe, dass man eine Überholabsicht ankündigt.

Auch ist es ein Rechtsirrtum, dass man, wenn man gekündigt wird eine Abfindung bekommen muss. Es steht in keinem Gesetz, dass einem eine Abfindung zusteht. Dies ist einfach reine Kulanz des Arbeitgebers oder eben ein Freikaufen, wenn die Kündigung ansonsten zurückgenommen werden muss, weil sie nicht rechtens war.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Na ja, wenn jemand am Joint einer anderen Person zieht, dann besitzt er die Droge ja nicht. Das wäre so ein Fall. Es ist wohl einfach zu schwierig das nachzuweisen, wenn es jemand nicht bei sich trägt.

Deine anderen Beispiele waren zumindest mir völlig klar. Ich benutze die Lichthupe z.B. um jemandem zu signalisieren, dass er vor mir fahren darf. Also an einer Stelle, wo nicht beide durchkommen. Oder um jemanden darauf aufmerksam zu machen, dass irgendwas an seinem Auto nicht stimmt.

Neulich verlor das Auto vor uns scheinbar eine Art Gummiring. Wir waren nicht 100%ig sicher, dass der wirklich von dem Auto kam, aber sicherheitshalber haben wir an der nächsten Kreuzung alles mögliche gemacht, einschließlich Lichthupe, um dem Fahrer das sagen zu können. :P

» Stockholm » Beiträge: 28 » Talkpoints: 7,97 »



Ein Rechtsirrtum, dem ich in letzter Zeit immer wieder begegne, ist der, dass alle annehmen, dass sie abgeschlossene Verträge immer innerhalb von 14 Tagen durch einen Widerspruch rückgängig machen können. Viele meiner Nachbarn wollen die im Laden gekauften Sachen einfach zurück bringen, weil sie sich zu Hause dann doch umentschieden haben, und meinen, innerhalb von 14 Tagen könnten sie ja alles immer zurück geben.

Oder letztens hatten wir so einen Heini in der Gegend, der allen seine ach so tolle Kirchenzeitung andrehen wollte. Er hat auch eine Reihe von Unterschriften bekommen, denn er hat den Leuten einfach vorgeschwärmt, dass ja alles kostenlos sei und höchstens ganz leise erzählt, dass es nach 14 Tagen dann kosten würde. Ich hab sein Verhalten zufällig bei meiner Nachbarin mitbekommen, da wir beide unsere Balkontür offen stehen hatten.

Da war sie auch der Meinung, dass sie ja einfach innerhalb von 14 Tagen widersprechen könne. Dabei gibt es dieses angebliche Recht nicht! Das gibt es nur für Verträge, die über Fernmedien abgeschlossen wurden, also etwa am Telefon oder über das Internet. Dann kann man gemäß dem Fernabsatzgesetz dem geschlossenen Vertrag widersprechen. Aber sonst nicht! Da kann man höchstens auf die Kulanz der Läden hoffen.

Ein anderer weit verbreiteter Irrtum ist, dass man bei Beendigung seines Mietvertrages die vorher gezahlte Kaution einfach "abwohnen" darf. Viele zahlen dann einfach die letzten beiden Mieten nicht mehr, weil sie die ja auch oft schon für die nächste Wohnung brauchen, denn häufig gibt es da ja Überschneidungen.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



@SonjaB: Der Zeitungsmann war an den Haustüren bzw. Wohnungstüren oder hat die Leute auf der Straße angesprochen? Da hat man immer diese 14 Tage Widerspruchsfrist. Sind laut BGB ja Geschäfte, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden. Da gelten diese Fristen immer.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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