Wie mit den Fehlzeiten bei Schönheits-OP umgehen?

vom 04.06.2019, 14:47 Uhr

Schönheits-OPs und die dadurch bedingten anschließenden Fehlzeiten sind meines Wissens keine Krankheit und deshalb kann man auch die allgemeinen Grundsätze für krankheitsbedingtes Fehlen darauf nicht anwenden. Nach meinem Verständnis jedenfalls dürfte es nicht möglich sein, dem Arbeitgeber einfach zu sagen: "Ich werde an dem Tag operiert und falle danach eine Woche aus."

Der Arbeitgeber müsste dann doch Urlaub nehmen, oder? Aber wie funktioniert das praktisch? Muss der Arbeitgeber dann dem vom Arzt festgelegten Termin zustimmen? Was ist, wenn der Arbeitgeber das verweigert und sagt, zu dem Zeitpunkt kann er wegen der Auftragslage o.ä. keinen Urlaub genehmigen? Was ist, wenn der Arbeitnehmer sich dann trotzdem operieren lässt und der Arbeit fern bleibt? Kann der Arbeitgeber dann kündigen wegen unentschuldigtem Fehlens?

Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler und der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer dafür freistellen? Ist es dann Urlaub oder eine unbezahlte Freistellung?

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wo liegt das Problem? Eine kosmetische Operation ohne medizinische Indikation ist kein Herzinfarkt. Da ist es doch überhaupt nicht schwierig, den Urlaub und den Termin für den Eingriff abzustimmen. Und natürlich muss der Chef dem Ansinnen nicht zustimmen. Es gelten die ganz normalen Regeln für die Urlaubsbewilligung.

Eine neue Nase, ein Lifting oder neue Brüste sind ebenso ein Privatvergnügen wie der Urlaub auf Gran Canaria. Reicht der Urlaubsanspruch nicht aus, muss eben unbezahlt frei genommen werden. Aber darauf hat man keinen Anspruch, sofern der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag das nicht regeln. Das ist dann Verhandlungssache.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Es wäre ja noch schöner wenn man nach oder für eine Schönheits-OP krank machen könnte. Es ist ein kosmetischer Eingriff den man sich freiwillig unterzieht bzw. der medizinisch nicht notwendig ist. Da ist es nur fair und richtig das die Kosten der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber trägt. Und damit meine ich das bei einem krankheitsbedingtem Ausfall der Arbeitgeber kosten hat zum Beispiel durch das Bezahlen von Überstunden wenn jemand anderes für den Kranken arbeiten muss.

Deshalb ist es korrekt das derjenige der sich einer kosmetischen Operation unterzieht dafür Urlaub beantragen muss. Und diesem Urlaub muss der Arbeitnehmer selbstverständlich zustimmen. Wenn dem Urlaub nicht zugestimmt wird muss der Termin der OP schlicht verschoben werden. Wie es jedoch ist wenn während der Operation Komplikationen auftreten und man im Anschluss tatsächlich krank ist weiß ich jedoch nicht. Ich frage mich ob sich derjenige in diesem Fall dann anschließend arbeitsunfähig schreiben lassen kann.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Das gilt auch bei Komplikationen bei rein kosmetischen Eingriffen. Der Arbeitgeber ist bei Komplikationen nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Und die Krankenkasse übernimmt die Mehrkosten nicht oder nur teilweise, auch Krankengeld gibt es nicht oder nur stark gekürzt.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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