Lohnfortzahlung nach Schönheits-OP bei Krankschreibung?

vom 04.06.2019, 12:44 Uhr

Frau Hübsch wollte noch hübscher werden und hat sich einer Nasenkorrektur unterzogen. Diese war medizinisch nicht notwendig, aber sie wollte die Nase, die ihrer Meinung nach hässlich schief war korrigieren lassen. Diese Operation wurde privat abgerechnet und der Arzt hat ihr auf einem privaten Schein (nicht der normale AU-Schein) bescheinigt, dass sie arbeitsunfähig ist. Mit Datum von wann bis wann und natürlich auch der Unterschrift.

Der Arbeitgeber weigert sich nun die Lohnfortzahlung zu zahlen. Er meint, dass es keine "richtige" Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist. Außerdem meinte er, dass sie nicht krank ist. Schließlich hat sie diese Fehlpässlichkeit durch die Operation selbst verschuldet. Wie schaut es rechtlich aus? Ist Frau Hübsch im rechtlichen Sinne krank und muss der Arbeitgeber den Lohn weiter zahlen? Angenommen, sie würde mehr als 6 Wochen krank sein, was ja nicht der Fall ist, würde sie dann völlig leer ausgehen, weil die Krankenkasse ja damit auch nichts zu tun hat oder würde sie Krankengeld beziehen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn der Arbeitgeber weiß, dass die Arbeitsunfähigkeit wegen eines kosmetischen Eingriffs besteht, muss er nicht zahlen. Müssen muss er rein rechtlich sowieso nicht, nur wenn er eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Diagnose bekommt, erfährt er es nicht unbedingt.

Rein rechtlich sind Schönheitsoperationen Privatvergnügen, für die man bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen muss. Auch die Krankenkasse springt dafür nicht mit Krankengeld ein. Nur wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine medizinische Indikation bestätigt und die Kasse bezahlt, gibt es Lohnfortzahlung und Krankengeld.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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