Unter welchen Umständen Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

vom 16.05.2019, 18:53 Uhr

Wenn man wenig Geld hat, kann man im Falle eines Prozesses auch Prozesskostenhilfe beantragen. Ich habe neulich gelesen, dass man diese Prozesskosten auch manchmal zurückzahlen muss, wenn man diese Hilfe bekommen hat. Aber unter welchen Umständen habe ich leider nicht gelesen. Wann muss man Prozesskostenhilfe zurückzahlen und wann hat sich das erledigt? Muss man nach einem Prozess dann über mehrere Jahre vorlegen, was man verdient?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Man bekommt meist nach knapp vier Jahren eine Prüfung. Da muss man das aktuelle Einkommen und auch Sparanlagen offen legen. Sollte sich das sehr zum positiven verändert haben, dann meldet sich das Gericht was sie zurück wollen. Oder man bekommt einen Brief, dass sich das erledigt hat und keine weitere Prüfung statt finden wird.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Eigentlich ist es übersichtlich: Sobald du bei der Antragsstellung mindestens 20 Euro einsetzbares Einkommen hast, gibt es die Prozesskostenhilfe nur als Darlehen. Die nächsten 48 Monate nach der Gerichtsentscheidung zahlst du Raten, bleibt ein Restbetrag, wird der erlassen.

In dieser Zeit muss das Gericht über jeden Umzug, jede Einkommensveränderung von 100 Euro und jeder Wegfall von begünstigenden Faktoren wie Unterhaltspflicht mitgeteilt werden. Unterbleibt die Meldung, kann die gesamte Hilfe widerrufen und in einem Betrag fällig werden.

Die Rechnung beim Einkommen ist einfach. Jahresbruttoeinkommen minus Steuern, Sozialversicherung und nachweisliche Werbungskosten, angemessene Wohnkosten und eventuell erforderliche und angemessene Sonderausgaben. Diesen Betrag durch zwölf teilen und Festbeträge pro Person abziehen. Für den Antragsteller waren das beispielsweise gut 450 Euro. Berufstätige erhalten noch einmal gut 200 Euro mehr Freibetrag.

Bleiben danach mindestens 20 einsetzbares übrig, steht Ratenzahlung an. Die Höhe der Raten werden durch das einsetzbare Einkommen bestimmt. Von Beträgen bis zu 600 Euro nimmt der Staat die Hälfte. Sprich wer 20 Euro einsetzbares Einkommen hat, zahlt zehn Euro im Monat, sind es 400 werden 200 Euro fällig. Einsetzbares Einkommen über 600 Euro geht komplett für die Ratenzahlung drauf.

» cooper75 » Beiträge: 13325 » Talkpoints: 497,57 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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