Bis wann haben Verstorbene Einkünfte?

vom 01.05.2019, 23:07 Uhr

In meiner Bekanntschaft ist jemand letztes Jahr Ende April verstorben. Die Umschreibungen der Grundstücke und der Kapitaleinkünfte erfolgten erst Anfang diesen Jahres. Wie sieht es nun mit der Einkommensteuererklärung aus? Werden die Einkünfte und Werbungskosten noch dem Verdorbenen zugerechnet oder zählt der Erbe auch ohne erfolgte Umschreibung als Empfänger der Einkünfte? Hatte von euch schon mal jemand diesen Fall?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Vieles kann heute zu rechtlichen Themen im Internet nachgelesen werden. Die folgende Ausführungen sollen eine ordentliche auf den speziellen Fall zugeschnittene Rechtsberatung nicht ersetzen. Nur allgemein kann gesagt werden: Sobald der Erbe als solcher insbesondere vom Nachlassgericht festgestellt worden ist, tritt dieser mit dem Tage des Ablebens des Erblassers in dessen sämtliche Rechte und Pflichten als Rechtsnachfolger ein. Sollte es aus Gründen von Erbstreitigkeiten zu Verzögerungen kommen, gilt dennoch die Rechtsnachfolge "rückwirkend" und nicht erst ab dem Tage der Ausstellung des Erbscheins.

Da die Behörden oft Bescheide mit Gültigkeit über mehrere Jahre ausstellen, kann es sein, dass zum Beispiel im Bescheid über Grundsteuer immer noch der Name des Verstorbenen angegeben ist, obwohl die Fälligkeit der Zahlung davon nicht berührt wird, und der zur Zahlung Verpflichtete der Rechtsnachfolger ist. Wird jemand nun die dergestalt fällige Grundsteuer in seinem Einkommensteuererklärung zur Reduzierung der Steuerlast geltend machen wollen, kann er dies tun, obwohl im Bescheid über Grundsteuer ein ganz anderer Name steht. Für das Finanzamt ist es dann wichtig, dass der Übergang der Rechte und Pflichten durch zusätzliche Vorlage von Dokumenten, die den Übergang der Pflichten beweist, glaubhaft gemacht wird. Also zum Beispiel unter Vorlage von Totenschein, Erbschein und ähnlichem.

» Gorgen_ » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 374,04 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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