Wer trägt die Gebühren bei einer Rücklastschrift?
Rücklastschriften sind ja wohl fast immer mit Gebühren oder Kosten verbunden und gerade da gibt es ja bestimmt immer sehr viele Unstimmigkeiten, wer diese denn überhaupt zu tragen hat. Gibt es denn dazu ganz klare Festlegungen oder wird das von Bank zu Bank individuell gehandhabt? Wie sieht es denn überhaupt mit der Höhe der Lastschriftgebühren aus? Ist diese fix oder variiert diese je nach Höhe der Lastschriftsumme?
Ich habe im letzten Jahr ein einziges Mal Geld zurückbuchen lassen müssen. Mein Sohn ging in einen Kindergarten, in dem wir für den Platz immer ungefähr 150 Euro monatlich zahlen mussten. Bei der Durchsicht meiner Kontoauszüge fiel mir dann jedoch den einen Monat ein Betrag von über 500 Euro auf, der mir vom Kindergarten abgebucht worden war.
Ich habe alles durchgerechnet und hatte wirklich keine Ahnung, wie sie auf den Betrag gekommen sind. Alle Beiträge wurden bisher durch die Einrichtung pünktlich abgebucht und ich war nie im Rückstand. Somit bin ich dann zur Kita-Leitung und wollte eine Antwort haben, was da passiert ist. Sie konnte es mir aber nicht sagen, und wollte sich an die Beitragsabteilung wenden.
Da es ein ganz schöner Batzen Geld war, bin ich dann doch zur Bank und habe das Geld zurückbuchen lassen. Mir wurden dafür Gebühren von meinem Konto abgezogen. Da der Fehler aber nicht bei mir lag, erstattete der Kindergarten mir diesen Betrag wieder.
Im darauffolgenden Monat buchten sie mir übrigens wieder zu viel Geld ab. Dieses Mal war es aber die Getränkepauschale, die sie mir drei Mal abgebucht haben. Das Geld habe ich dann nicht zurückbuchen, sondern es mit den Getränkepauschalen in den Folgemonaten verrechnen lassen.
Ich habe schon einige Male eine Lastschrift widerrufen und dadurch mir mein Geld zurückgeholt. Ich habe jedoch noch nie irgendwelche Gebühren dafür zahlen müssen. Nun weiß ich nicht, ob das mit den Gebühren von der Bank abhängig ist und das eine reine Kulanzleistung von Seiten der Bank gewesen ist oder ob sich inzwischen die Regeln geändert haben.
Das ist ganz einfach: Die Gebühren trägt immer der, der die Rücklastschrift verursacht hat. Wird ein Betrag unberechtigt abgebucht und der Kontoinhaber lässt das Geld zurückbuchen, gehen die Kosten zu Lasten des Abbuchenden. Schlägt dagegen eine Abbuchung fehl, weil das Konto nicht gedeckt ist, trägt der Kontoinhaber die Kosten. Er hätte für ausreichende Deckung sorgen müssen.
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