Konsequenzen, wenn Kind nicht an Schulausflug teilnimmt?

vom 26.06.2017, 19:00 Uhr

Ich habe gehört, dass eine Mutter ihrem Kind einen Schulausflug verboten hatte, weil dieser zu einer Delphinshow gehen sollte und die Mutter gegen solche Shows von Delphinen und Walen ist. Nun denke ich aber, dass so ein Schulausflug ja schon irgendwie auch Unterricht ist. Immerhin hat das Kind ja Schulpflicht und müsste doch schon alleine deswegen am Ausflug teilnehmen.

Das Kind ist dann wohl am Tag des Klassenausflugs in eine andere Klasse gekommen, um dort am Unterricht teilzunehmen. Allerdings habe ich gehört, dass man einem Kind nur eine begrenzte Anzahl an Schulausflügen untersagen könnte, ansonsten wäre mit Konsequenzen zu rechnen.

Ich frage mich welche Konsequenzen das wohl sein könnten. Kann man seinem Kind wirklich nur eine bestimmte Anzahl an Schulausflügen verbieten? Was kommt auf die Eltern zu, wenn dies doch häufiger vorkommt? Können sie sogar gezwungen werden, dass Kind teilnehmen zu lassen?

Benutzeravatar

» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Es kommt darauf an. Manche Schulausflüge sind keine Pflichtveranstaltung sondern freiwillige Basis. Will man da nicht mit oder bekommt es von seinen Eltern untersagt, dann wird man in eine andere Klasse gesteckt und gut ist. Damit hat man seine Schulpflicht dann auch erfüllt und ist nicht einfach Zuhause geblieben und hat gar nichts gemacht.

Andere Dinge sind Pflichtveranstaltungen wenn sie zum Unterricht mit dazu gehören. So kannst du deinem Kind nicht einfach untersagen an einem Museumsbesuch teilzunehmen, weil es dir nicht in den Kram passt wenn es Unterrichtsrelevant oder Prüfungsrelevant ist. Denn das hatte eine probiert als es darum ging, dass KZ zu besuchen weil die Eltern es nicht wollten und damit gescheitert sind. Das Kind durfte bzw. musste mit, da kein Ausgleich in einer anderen Schulklasse gewährleistet werden kann, damit hinterher die Klausur auch bestanden werden konnte.

Dagegen war es freiwillig, ob man mit zum Ski fahren gegangen ist, den Wandertag im Kino verbracht hat oder sich davon hat freistellen lassen und lieber den Unterricht in einer anderen Klasse in der Zeit besucht hat. Denn das Ski fahren war nun alles andere als Relevant für den Unterricht sondern eher eine Freizeit, wer das nicht wollte, der musste halt büffeln.

Weigern sich Eltern, dann schaltet sich neben der Schule noch das Schulamt mit ein. Lenken die Eltern dann nicht ein, dann werden Bußgelder fällig bis hin, dass das Kind mit der Polizei abgeholt wird und zur Schule gebracht wird für den Ausflug. Nicht nur bei Schulschwänzern wird das gemacht, auch wenn die Eltern mürrisch sind und nicht mit ziehen. Da schaltet sich dann ggf. auch noch das Jugendamt mit ein und dann hat man den Salat zusammen.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ich kenne das auch so, dass man in eine Parallelklasse gesteckt wird und dann normal zur Schule gehen muss, wenn man nicht an einem Schulausflug teilnimmt. Oder aber man wird in eine Klasse drunter gesteckt, wenn zum Beispiel alle Parallelklassen gemeinsam verreisen und einen Ausflug machen.

Daher hat es im schulrechtlichen Sinne keine wirklichen Konsequenzen. Aber es könnte eben sein, dass das eigene Kind dadurch in der Klasse zum Außenseiter wird, weil es nicht die Erlebnisse und Eindrücke seiner Mitschüler teilt. Dessen sollte man sich als Eltern eben auch bewusst sein. Bei den Fällen, wo tatsächlich jemand am Schulausflug nicht teilgenommen hat, hat sich herausgestellt, dass diese Personen totale Außenseiter waren oder dadurch geworden sind.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Bei irgendwelchen Spaßausflügen spielt es natürlich keine Rolle ob das Kind dabei ist oder nicht. Soll es dann da nicht teilnehmen, muss es wegen der Schulpflicht in eine andere Klasse, das sind dann aber auch keine Pflichtveranstaltungen die relevant sind für die Prüfungen. Bei diesen braucht man dann ein Attest vom Arzt und kann nicht einfach in eine andere Klasse gehen, sondern ist verpflichtet teilzunehmen. Immerhin wird das Kind den Lernstoff auch brauchen.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^