Was bei Steuererklärungen für Verstorbene beachten?

vom 04.02.2019, 00:51 Uhr

Eine Tante von mir hat geerbt. Der Verstorbene hatte noch einige Steuererklärungen zu machen. Diese Pflicht geht nun auf die Erben über. Oder darf sonst noch jemand diese Steuererklärung machen? Was muss man alles vorlegen? Habt ihr schon mal so etwas machen müssen?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 04.02.2019, 01:03, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich habe so etwas Gott sei Dank noch nicht machen müssen, da mein Vater, als er starb, von der Steuererklärungspflicht befreit war. Wenn der Verstorbene einen Steuerberater hatte oder in einem Lohnsteuerhilfeverein war, würde ich mich dorthin wenden. Ansonsten würde ich einen Termin direkt beim Finanzamt ausmachen. Die müssen einen beraten.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Gerade bei Verstorbenen ist es teilweise nicht so einfach, wenn die Belege und Nachweise nicht zusammen sind, sondern quer verteilt sind. Auch wenn man selbst keine Ahnung von den Sachen hat z.B. der Verstorbene einen Betrieb hatte und noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung gemacht werden muss, oder auch die Steueranmeldungen dazu oder Einkünfte erklären muss mit denen man noch nie Kontakt hatte, lohnt sich der Gang zu einem Steuerberater. Dieser kostet zwar etwas, dafür muss man dort nur die ganzen Unterlagen abgeben und dieser erstellt diese dann. Unterschreiben müssen dennoch für die Richtigkeit die Erben und bei Nachfragen vom Finanzamt, werden auch die Erben angeschrieben bzw. der Steuerberater, wenn einer vorhanden ist.

Lohnsteuerhilfevereine sind meiner Meinung nach nicht wirklich empfehlenswert, denn dort sitzen nicht nur steuerlich fachliche Menschen, sondern auch "Hobby Steuerberater" die einfach nur meinen sich aus zu kennen und hinterher einen Bockmist verzapfen nach den anderen. Daher sind diese auch günstiger, jedoch nehmen die Lohnsteuerhilfevereine auch nur bestimmte Steuerpflichtige an - sobald Beteiligungen im Spiel sind, Gewerbe oder Vermietungseinkünfte wird man dort nicht angenommen. Dieses Angebot richtet sich stumpf an den reinen Arbeitnehmer, der in der Regel auch keine Pflichtveranlagung ist, es sei denn Progressionseinkünfte, wie Elterngeld, Krankengeld etc.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^