Vergessen Betriebsrat zu Vorstellungsgesprächen einzuladen?

vom 18.09.2018, 17:11 Uhr

Eine Bekannte von mir arbeitet örtlich in einem Personalrat in einer der umliegenden Städte. Sie erzählte neulich, dass ihr manche Abteilungsleiter das Leben regelrecht schwer machen würden. So wäre ihr aktuell ein Fall bekannt, bei dem ihr zu Ohren gekommen sei, dass viele Vorstellungsgespräche stattgefunden haben, aber man hätte wohl konsequent versäumt, den Personalrat darüber zu informieren und diesen zum Gespräch einzuladen, was eigentlich Vorschrift wäre.

Da stellt man sich eben die Frage, ob so ein Versäumnis normal ist und ob das nur vergessen worden ist oder ob man das bewusst so gemacht hat. Wie denkt ihr darüber? Ist es eher die Ausnahme oder die Regel, dass vergessen wird, den Personalrat über Vorstellungsgespräche zu informieren? Wie häufig kommt das vor und warum ist es so wichtig, dass solche Informationen weitergeleitet werden?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich kenne mich damit nicht wirklich aus, da ich noch nicht in einem Unternehmen mit Personalrat gearbeitet habe. Es kann natürlich sein, dass das bewusst gemacht wurde, da vielleicht ein Bewerber eingestellt wurde, bei dem es durch den Personalrat vielleicht Probleme gegeben hätte.

Aber natürlich kann es auch ein Versäumnis sein oder es war der zuständigen Stelle vielleicht nicht bewusst, dass der Betriebsrat informiert und eingeladen werden muss. Darum würde ich anstelle deiner Bekannten noch einmal darauf hinweisen, dass das wichtig und vor allem auch Vorschrift ist.

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Ja und? Deiner Bekannten sollte als Personalrätin doch bekannt sein, dass sie kein Recht hat, an Bewerbungsgesprächen teilzunehmen. Das wird zwar in vielen Dienststellen so gemacht, aber das ist reines Entgegenkommen des Dienstherrn. Es genügt, dem Personalrat die Bewerbungsunterlagen und die Auswahlkriterien vorzulegen und eine Begründung für die Wahl des Kandidaten zu formulieren. Danach sollte der Personalrat seine Entscheidung fällen.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Da du ja schon geschrieben hast das die Vorgesetzten es „konsequent versäumt“ haben den Betriebsrat einzuladen, liegt der Verdacht nahe das dahinter eine gewisse Absicht steckt. Ich weiß aber nicht was es den Arbeitgebern bringen sollte den Betriebsrat nicht dabei zu haben. In der Regel wird ja nichts „verbotenes“ während des Vorstellungsgesprächs gemacht. Und auch bei der Auswahl der Bewerber hat der Betriebsrat sowieso kein richtiges Mitspracherecht. Warum lässt man den Betriebsrat dann nicht einfach bei den Vorstellungsgesprächen dabei sein, einfach um des Frieden Willens?

Bei meine Arbeitgeber ist der Betriebsrat bei jedem Vorstellungsgespräch dabei und das finde ich auch gut so. Man lernt als Bewerber somit auch gleich seinen Ansprechpartner kennen und fühlt sich, meiner Meinung nach, dann auch gleich gut aufgehoben. Schließlich weiß man von Anfang an das man zu jemanden gehen kann wenn man ein Problem hat und das einem geholfen wird. Und bei uns wurde auch nie „vergessen“ den Betriebsrat einzuladen.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Bei meinen Bewerbungsgesprächen war noch nie der Betriebsrat dabei. Soweit ich es weiß ist das ja auch keine Pflicht, dass der Betriebsrat dabei sein muss. Er muss nur über die Bewerbung informiert werden und darf die Unterlagen einsehen. Aber dass er zwingend beim Gespräch dabei sein muss, habe ich nirgends gelesen. Ich glaube auch, dass dafür doch manchmal auch gar keine Zeit wäre, wenn man da für eine Stelle 10 Leute einlädt und jedes mal auch noch einer vom Betriebsrat dazu kommt. Da sitzt man ja nachher nur noch bei den Bewerbungsgesprächen und kann sich um nichts anderes mehr kümmern.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Bei meinen Vorstellungsgesprächen war nie ein Betriebsrat dabei. Ich fände das auch befremdlich, wenn das Pflicht wäre. Der Bewerber ist doch noch gar nicht im Betrieb beschäftigt, was soll der Betriebsrat mitreden? Aber vielleicht hat sich die Gesetzeslage ja in den letzten zehn Jahren geändert.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ist hier eigentlich die Rede von einem Personalrat oder von einem Betriebsrat? Das sind nämlich zwei verschieden Paar Schuhe und auch die Rechte und die Pflichten unterscheiden sich durchaus.

So gilt für den Betriebsrat das Betriebsverfassungsgesetz und für den Personalrat bei Beschäftigten des Bundes das Bundespersonalvertretungsgesetz, im übrigen haben alle Länder eigene Landespersonalvertretungsgesetze. Diese haben unterschiedliche Ausgestaltungen der Mitbestimmung und Mitwirkung. Da wir jetzt also weder wissen, um was für eine Institution und für was für einen Arbeitgeber es sich handelt kann man auch nicht per se sagen, ob es hier vorgesehen ist, das bei diesem Arbeitgeber der Personalrat bei Vorstellungsgesprächen anwesend sein soll oder nicht und ob hier der Personalrat somit übergangen wurde oder nicht.

Defacto ist nur eines klar, der Betriebsrat hat per gesetztlicher Definition kein Anrecht bei jedem Vorstellungsgespräch anwesend zu sein. Beim Personalrat kann das aber anders ausshen.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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