Wie viel „Vermögen“ darf man als Hartz4 Bezieher haben?

vom 28.04.2018, 13:32 Uhr

Wenn man als Hartz4 Bezieher dem Amt Sparvermögen oder dergleichen verschweigt, so kann das wohl unliebsame Überraschungen geben, weil das Amt dann geleistete Zahlungen unter Umständen zurückfordern kann. Aber was gilt denn eigentlich als „Vermögen“? Wie viel Gespartes sind denn in solchen Fällen unschädlich oder gibt es da gar keine Freigrenzen oder Freibeträge?

» FinanzScout » Beiträge: 1059 » Talkpoints: 18,81 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Dies ist eine Frage, die sich durch die bekannte Suchmaschine ganz einfach beantworten lässt - für Minderjährige gilt eine Grenze von 3100 Euro und für Erwachsene ist es je nach Alter gestaffelt. Leute mit einem Geburtsdatum vor dem 01.01.1948 haben einen Betrag von bis zu 33.800 Euro und nach dem 31.12.1963 "nur" 10.050 Euro. Einfach mal die Suchmaschine befragen, dann findet man Antworten, die genau auf die eigene Situation zutreffen. Im Zweifel das Amt fragen. :roll:

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Die Frage wurde in dem Kommentar über mir schon sehr treffend beantwortet. Ich möchte jedoch noch hinzufügen das nicht nur Bargeld und Sparkonten zum Vermögen zählt sondern auch eine Reihe anderer Dinge. Beispielsweise Immobilien, Wertpapiere und Kapitalversicherungen. Also selbst wenn man die oben genannte Summe nicht auf dem Konto liegen hat, kann es sein das man durch seine anderen Vermögenswerte über den Betrag kommt.

Was nicht zum Vermögen gezählt wird ist beispielsweise ein Auto, dessen Wert 7.500 Euro nicht übersteigt. Oder aber auch die Riester Rente in die man eingezahlt hat. Alles andere zählt mit in das Vermögen das gegen gerechnet wird bzw. das angerechnet wird wenn man über dem Freibetrag ist.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Als ich mal vor fünf Jahren Leistungen beziehen wollte, war die Rechnung noch auf 150 Euro Vermögen pro Lebensjahr. Das heißt im Umkehrschluss, dass 150 Euro mal das Lebensalter gezählt werden. Die Summe entspricht dann dem Vermögen, welches man besitzen darf. Bei einer Lebensgemeinschaft addiert sich dann die Summe. Kinder haben da auch so eine Staffelung. Mittlerweile ist nun etwas Zeit ins Land gegangen. Die Regelungen haben sich nicht viel verändert. Es sind dabei jedoch auch Mindestfreigrenzen zu beachten.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^