Unleserliche Unterschriften keiner Person zuzuordnen

vom 02.10.2018, 11:46 Uhr

Sollte man eine Unterschrift erkennen können? Das ist oft nicht möglich, weil eine Unterschrift ja doch einem natürlichen Abschleifungsprozess unterliegt. Je mehr man im Stress und Zeitdruck ist, desto unleserlicher wird die Unterschrift. Aber Behörden sollen wohl jetzt fordern, dass man eine leserliche Unterschrift unter Schriftstücke setzt und auch Rezepte von Ärzten werden bemängelt, weil so die Fälschung leicht gemacht wird.

Denkt ihr, dass es erforderlich ist, dass Unterschriften leserlich sein sollten? Denkt ihr, dass man das überhaupt durchsetzen kann? Kann man eure Unterschrift lesen? Ich muss sagen, dass meine Unterschrift gut leserlich ist und ich nur da kritzelig unterschreibe, wo es nicht wichtig ist. Beim Paketboten zum Beispiel.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ja, man sollte eine Unterschrift lesen können. Ich bekam erst neulich Post von einer Anwaltskanzlei. Es waren mehrere Anwälte aufgelistet. Die Unterschrift war aber so unleserlich, dass ich sie keinem der Namen zuordnen konnte und im Antwortschreiben daher mit "Hallo Herr Anwalt" beginnen musste, was ich schon etwas blöd fand. Vor allem weil man ja jetzt in der Anwaltskanzlei auch nicht weiß welchen Anwalt ich meine. Und es kommt auch einfach nicht seriös rüber von der Kanzlei.

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@sternenbande, da ja in einem offiziellen Schreiben von Rechtsanwälten immer im Kopf des Briefes steht, wer dort arbeitet oder zumindest der "Hauptanwalt" aufgeführt ist, würde ich dann wohl auch immer mit "Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte" oder "Sehr geehrte Damen und Herren ..." beginnen, wenn auch eine Frau dabei ist. Und dann würde ich mich auf das Schreiben vom xx.xx. beziehen. Da muss ich die Unterschrift nicht lesen können.

Ich kenne keinen Arzt, der bei Schreiben, Rezepten, Atteste seinen Namen als Unterschrift so schreibt, dass man es lesen kann. Komischerweise hat sich da Jahrzehntelang keiner dran gestört und jetzt ist die Diskussion in den Medien. Für mich muss sich nicht unbedingt was ändern. Meist steht der Name im Druck dann sowieso unter der Unterschrift, wenn man offizielle unterschriebene Schreiben bekommt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Was für ein drolliges Anliegen. Ich kann mich erinnern als ich bei der Unterschrift zum Führerschein mit 18 Jahren vom Aussteller dafür gerügt wurde, doch etwas charaktervoller zu unterschreiben. Da man in dem Alter hinsichtlich der Unterschrift noch nicht sonderlich geübt oder geprägt ist, habe ich natürlich in meiner schönsten Schreibschrift unterschrieben.

Mittlerweile gleicht meine Unterschrift eher absolut unlesbaren Hieroglyphen und das ist jetzt auch wieder nicht richtig? Ich sehe auch den Punkt der Fälschung versus Unfälschbarkeit nicht, denn meiner Meinung nach kann man so oder so bei hinreichender Begabung jede Unterschrift abmalen, egal, ob es seltsame Zeichen sind oder schönste Schreib- oder Druckschrift.

Und eigentlich ist es im Schrift- bzw. Briefverkehr doch sowieso so, dass man den eigentlichen Namen mit in den am Rechner geschriebenen Text setzt und die Unterschrift via Füller oder Kugelschreiber darüber, sodass man lesen kann, wer geschrieben hat. Die Unterschrift dient doch nur der Beglaubigung, der eigentliche Name ist zumindest oben im Briefkopf lesbar.

» Verbena » Beiträge: 4793 » Talkpoints: 0,57 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



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