Definition und Erklärung einer Insolvenzfähigkeit
vom 04.01.2018, 18:51 Uhr
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Im Zusammenhang mit privaten oder auch gewerblichen Insolvenzen, taucht auch der Begriff Insolvenzfähigkeit auf und ist aber nicht näher erklärt. Wie ist denn eine Insolvenzfähigkeit definiert und gibt es als Gegenstück dazu auch eine Insolvenzunfähigkeit? Welche Faktoren fließen denn in eine derartige Bewertung alles ein und wie würdet ihr es erklären?
Bevor ein Insolvenzantrag gestellt werden darf, muss man sich die Frage stellen, ob der Schuldner überhaupt "insolvenzfähig" ist und das bedeutet, dass man herausfindet, ob über das Vermögen des Schuldners überhaupt das Insolvenzverfahren eröffnet werden darf. Natürliche Personen sind zum Beispiel unabhängig von ihrem Alter, Geisteszustand und dergleichen insolvenzfähig.
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