Übernachtung im Kindergarten nur noch mit Bauamtsgenehmigung

vom 18.05.2018, 16:43 Uhr

Meine Kinder haben schon die letzte Nacht im Kindergarten, bevor sie in die Schule kamen und sich vom Kindergarten verabschiedet haben, im Kindergarten verbracht. Es wurde gegrillt und gespielt und dann eben auch dort geschlafen.

In Nordrhein Westfalen ist es aber so, dass man nun eine Genehmigung des Bauamtes haben muss, wenn man den Kindergarten für die Übernachtung von Kindern nutzen will. Es heißt, dass es eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung ist und man das nicht einfach so machen kann. Kindergärten sind nicht zur Übernachtung da und das muss genehmigt werden.

Was haltet ihr davon? Denkt ihr, dass dies einfach zu viel ist und man sich solche Genehmigungen sparen kann? Ist das nicht einfach Geldmacherei und zu viel Bürokratie? Sollte das nicht einfach von den Erziehern und dem Leiter genehmigt werden können? Braucht man bei euch auch eine Genehmigung?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich wusste gar nicht, dass es so eine Regelung gibt. Ich erinnere mich noch daran, dass ich ebenfalls eine Nacht im Kindergarten verbracht habe, weil das bei uns ebenfalls so üblich war vor der Einschulung. Aber dass man das irgendwie beantragen musste, ist mir nicht aufgefallen und habe ich auch gar nicht mitbekommen. Ich hatte bisher angenommen, dass das eben im Ermessen der Leitung und der Erzieher liegt, ob man das eben durchzieht oder nicht.

Muss eine Schule dann auch einen bestimmten Antrag stellen oder was? Als ich in Klasse 6 war, haben wir als Schulklasse mit Schlafsäcken ebenfalls in der Schule übernachtet. Also so langsam überrascht mich bei der deutschen Bürokratie gar nichts mehr.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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