Braucht die Kanzlerschaft ein Verfallsdatum?

vom 12.05.2018, 21:46 Uhr

Die FDP diskutiert gerade darüber, eine Art Kanzlerschaft mit Verfallsdatum einzuführen. Soll heißen, dass ein Bundeskanzler nur zwei Legislaturperioden, aber maximal 10 Jahre regieren dürfe und ansonsten abgelöst werden müsse. Begründet wird dies damit, dass man bei langen Kanzleramtszeiten eher zu politischem Stillstand neigen würde. Was haltet ihr von dieser Idee? Sollte man das Kanzleramt eurer Ansicht nach zeitlich begrenzen? Oder seid ihr da anderer Ansicht?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Es stellt sich ja die Frage, ob es überhaupt ein politisches Amt gibt, welches nicht "begrenzt" werden kann oder sollte. Und eigentlich war wohl der Grundgedanke so, dass sich sowieso im Wettbewerb um politische Ämter immer zu Wechseln kommt. Das jetzt ein Kanzler oder eine Kanzlerin über sehr lange Zeit halten würde, war nicht angedacht. Und so war wohl auch ein Plan nicht notwendig, hier eine Regel zu bestimmen.

Grundsätzlich halte ich es aber für sinnvoll, zumindest Personenbezogen die Amtszeit zu beschränken. Das zwingt zum einen die Parteien intern, adäquate Nachfolger und Nachfolgerinnen aufzubauen. Zum anderen verhindert es, dass Personen ihre Machtposition nutzen, um selbst möglichst lange im Amt zu bleiben und dabei auch die politischen Interessen der Partei dem Machterhalt unterordnen.

Wobei - das erwähnte ich ja schon - ich diese zeitliche Begrenzung auch bei Ämtern innerhalb von Parteien gut finden würde. Und das (ehemalige) Prinzip der Trennung von Amt und Mandat der Grünen ist eigentlich auch eine Sicherung gewesen, hier die Haftung "im Volk" nicht zu verlieren und ein Korrektiv durch die jeweilige Partei zu haben.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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