Wie lange gilt eine Abmahnung wegen Fehlverhalten?
Wenn man sich am Arbeitsplatz nicht ganz Verhaltenskonform zeigt, dann kann man ja auch ganz schnell mal eine Abmahnung erhalten. Aber wie lange hat denn eine solche Abmahnung überhaupt Bestand und ab welcher Zeit kann man diese denn als erledigt betrachten? Sollte man sich das vom Arbeitgeber bestätigen lassen oder besteht da ein Automatismus, dass Abmahnungen jeglicher Art, nach einer gewissen Frist gelöscht oder entfernt werden?
Soweit mir bekannt ist, verfällt die Gültigkeit einer Abmahnung nicht. Es ist also egal, ob man selbst der Meinung ist, das sei schon lange her, das gälte nicht mehr. De facto kann man nach zwei erfolgten Abmahnungen wegen Verspätungen also nach einer dritten Verspätung auch nach Ablauf von Jahren noch gekündigt werden.
Da eine Abmahnung im Regelfall nur bei klaren Verstößen gegen den Arbeitsvertrag oder allgemein gültiges Arbeitsrecht erfolgen sollte, ist das für den Schutz von Arbeitgebern auch recht sinnvoll. Sonst könnte sich mancher Arbeitnehmer immer wieder darauf berufen, das letzte Mal des Fehlverhaltens sei doch schon so lange her. Im Ernstfall würde das allerdings ein Richter entscheiden.
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