Ablauf und Dauer einer Patentanmeldung

vom 09.12.2014, 17:24 Uhr

Heutzutage kann man ja wohl auf alles Mögliche ein Patent anmelden. Aber wie läuft denn eine derartige Patentanmeldung praktisch ab? Kann man ein Patent auch auf reinem Postweg anmelden oder wie gestaltet sich dieser Ablauf? Wie lange gilt denn eine Patentanmeldung oder kann man ein Patent auch dauerhaft oder bis auf Widerruf anmelden?

» FinanzScout » Beiträge: 1059 » Talkpoints: 18,81 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Auf alles Mögliche kann man sicher ein Patent anmelden, allerdings wird die Schutzwürdigkeit in dem Patentverfahren geprüft. Davon hängt ab, ob überhaupt ein Patent erteilt wird.

Patente können auf Deutschland beschränkt werden, aber auch über die Grenzen Deutschlands hinaus wirksam sein. Ich habe bisher nur Erfahrungen mit Patent- und Markenanmeldungen in Deutschland auf Deutschland beschränkt.

Bevor überhaupt irgendetwas passiert, muss ein Antrag gestellt werden. Dies ist online oder auch klassisch auf Papier möglich. In der Anmeldung muss unter anderem die Erfindung genau beschrieben werden, damit eine Prüfung stattfinden kann. Damit man nichts vergisst, gibt es Formulare, die man nutzen muss.

Für die Anmeldung des Patents ist eine Summe von ca. 50 Euro zu zahlen, damit eine Vorprüfung stattfindet, sind nochmals ca. 350 Euro zu zahlen. In der Vorprüfung wird die Form der Anmeldung geprüft, gleichzeitig findet eine allgemeine Prüfung dazu statt, ob eine Erfindung überhaupt Patentschutz bekommen kann.

Ist diese erste Hürde genommen, wird eine umfangreiche Prüfung der Patentanmeldung vorgenommen. In dieser Zeit kann auch von Dritten Widerspruch gegen die Anmeldung vorgenommen werden. Auch solche Widersprüche werden in dem Verfahren geprüft.

Von der Anmeldung bis zur endgültigen Eintragung des Patents vergehen in der Regel zwei Jahre. Danach ist die Erfindung erst einmal zwei Jahre geschützt. Dieser Schutz kann auf bis zu 20 Jahre ausgedehnt werden. Ab dem dritten Jahr müssen dann aber pro Jahr Gebühren für den weiteren Schutz gezahlt werden. Nach 20 Jahren ist der Schutz dann aber auf jeden Fall erloschen. Allerdings ist der Neuigkeitswert der Erfindung dann auch meist überholt, sodass das Interesse am Schutz in der Regel ebenso erloschen ist, wie das Patent.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich würde mich mit einer Patentanmeldung gar nicht selber herumschlagen, sondern damit einen Patentanwalt beauftragen. Man kann da selbst so viel falsch machen, kennt sich in den Patentgesetzen absolut nicht aus und dann passiert es vielleicht, dass die eigene Idee geklaut und abgekupfert wurde und dann steht man wohl meistens ganz betröppelt da. Natürlich kann man eine Patentanmeldung auch jederzeit widerrufen, aber wer macht das denn schon, denn besser ist es doch, wenn man das Patent verkauft.

» Curly » Beiträge: 122 » Talkpoints: 39,72 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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