Erklärung und Definition einer "Kalten Aussperrung"

vom 26.03.2018, 23:10 Uhr

Wenn ein Betrieb seitens der Arbeitnehmer bestreikt wird, dann haben ja die Arbeitgeber ja auch die Möglichkeit mit einer Aussperrung darauf zu reagieren. Dann können die Arbeitnehmer die Arbeit nicht mehr aufnehmen, selbst nicht, wenn sie das wöllten. In diesem Zusammenhang kursiert aber auch oftmals der Begriff von der "Kalten Aussperrung" und davon würde mich mal eine nähere Definition interessieren. Könnt ihr es erklären?

» FinanzScout » Beiträge: 1059 » Talkpoints: 18,81 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Eine "Kalte Aussperrung" ist im Prinzip wie eine gewöhnliche Aussperrung, sprich der Arbeitgeber lässt die Arbeitnehmer nicht arbeiten. Der einzige Unterschied zwischen einer normalen und einer "kalten" Aussperrung ist dass bei der kalten Aussperrung der aussperrende Betrieb nicht direkt bestreikt wird. Der Betrieb, der eine kalte Aussperrung vornimmt, wird zwar nicht direkt bestreikt, sondern ein zuliefernder Betrieb wird bestreikt und somit kann keine Produktion stattfinden.

Als gutes Beispiel kann man dafür die Automobilindustrie nehmen, wenn zum Beispiel ein Zulieferer für Getriebe bestreikt wird und keine Getriebe an einen Automobilhersteller liefert, kann der Autohersteller keine Autos produzieren, da ja keine Getriebe da sind. Somit sperrt der Autohersteller seine Arbeiter aus, weil der Zulieferer bestreikt wird, das nennt man "Kalte Aussperrung".

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» DoubleK » Beiträge: 1215 » Talkpoints: 15,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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